FALL GUSTL MOLLATH
: Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt

MÜNCHEN | Gustl Mollaths Anwalt hat beim Landgericht Regensburg einen Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens eingereicht. Er wirft dem Richter, der Mollath 2006 in die Psychiatrie einweisen ließ, vor, seine Amtspflicht in zehn Fällen verletzt zu haben. Neue Beweise rechtfertigten eine Wiederaufnahme, so Anwalt Strate.

Mollath ist seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Er soll seine Frau misshandelt haben. Brisant ist der Fall, weil Mollath 2003 seine Exfrau, weitere Mitarbeiter und Kunden der HypoVereinsbank beschuldigte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Ein interner Revisionsbericht der Bank, der letztes Jahr bekannt wurde, bestätigt die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft ging Mollaths Vorwürfen nicht nach. Gestützt auf psychiatrische Gutachten werteten die Gerichte Mollaths Behauptungen als Beleg für seine geistige Unzurechnungsfähigkeit.

Aufgrund des politischen Drucks, der seit Bekanntwerden des Bankberichts entstand, hatte auch das bayerische Justizministerium eine Wiederaufnahme des Verfahrens eingeleitet. (taz)