Oberst Klein will Piloten gebremst haben

AFGHANISTAN In einem jetzt öffentlich gewordenen Schreiben erklärt sich Oberst Klein zum Kundus-Angriff. CSU-Verteidigungsminister zu Guttenberg will einen Termin für den Beginn des Abzugs festlegen

BERLIN apd/dpa/taz | Zum Angriff auf zwei Tanklaster in Kundus ist ein weiteres Dokument aufgetaucht. In einer Mitteilung, die der befehlshabende Oberst Georg Klein am Tag nach dem Bombardement verfasste, schreibt er laut Spiegel, er habe „den Waffeneinsatz gegen den Antrag der Piloten nur auf die Tanklastzüge und die sie umringenden Personen und nicht gegen weitere, am Flussufer beiderseits aufgeklärte Personen und Kfz freigegeben“ und „den Waffeneinsatz gegen ausweichende Personen verboten“. Aus dem Schreiben an das Führungskommando in Potsdam waren bisher nur Ausschnitte bekannt.

Bei dem Angriff vom 4. September auf zwei von Taliban entführte Tanklaster waren bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden, darunter auch Zivilisten. In einem Verfahren gegen Oberst Klein muss die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nun klären, ob Klein mit seinem Befehl gegen Völkerstrafrecht verstoßen hat. Der Tenor des neuen Schriftstücks steht im Widerspruch zu dem des Nato-Untersuchungsberichts. Danach hatte Klein etwa den Vorschlag der Piloten abgelehnt, vor einer Bombardierung als Drohung im Tiefflug über die Tanklaster zu fliegen.

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) sprach sich in der Bild am Sonntag erneut dafür aus, ein Datum für den Beginn des Abzugs aus Afghanistan zu nennen. „Ich halte es für richtig, wenn wir gegenüber den Bürgern jetzt klarmachen, wann der Abzug beginnen soll, welche Ziele wir verfolgen und welche Zwischenschritte dafür notwendig sind“, sagte zu Guttenberg. „Da sollten wir konkreter werden als bisher.“ Einen Termin für das Ende des Abzugs will er jedoch nicht festlegen.

Im Streit um die Umstände der Entlassung von Exgeneralinspekteur Wolfgang Schneiderhan kündigte zu Guttenberg an, seine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages notfalls auch unter Eid abzulegen. Schneiderhan hatte dem Minister jüngst vorgeworfen, „die Unwahrheit“ gesagt zu haben. LUS

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