das wichtigste
: Ältere diskriminiert

EuGH kritisiert Hartz-Gesetz zu befristeten Arbeitsverträgen für ältere ArbeitnehmerInnen

FREIBURG taz ■ Deutschland hat ältere Arbeitnehmer im Arbeitsrecht diskriminiert. Dies stellte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg fest. Er kritisierte dabei eine seit 2003 geltende Regelung, wonach Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern, die älter als 52 Jahre sind, ohne sachlichen Grund befristet werden können. Diese Regelung, die zu den Hartz-Gesetzen gehört, verstoße gegen EU-Recht zum Schutz vor Diskriminierungen im Arbeitsleben.

Die Bundesregierung hatte sich darauf berufen, dass befristete Verträge die berufliche Eingliederung älterer Arbeitsloser erleichtern. Dies erkannte der EuGH auch grundsätzlich an. Ausnahmen vom Diskriminierungsschutz seien aber nur möglich, wenn die Ungleichbehandlung „angemessen und erforderlich“ sei. Dies verneinten die EuGH-Richter im Fall der deutschen Regelung. Es sei unnötig, dass die Möglichkeit zur grundlosen Befristung von Verträgen automatisch für alle über 52-Jährigen gilt. Nach ihrer Ansicht hätte es genügt, den reduzierten Schutz auf Langzeitarbeitslose zu beschränken.

Der EuGH stützte sich auf eine Antidiskriminierungs-Richtlinie von 2000. Diese muss Deutschland zwar erst bis Ende 2006 umsetzen, bis dahin seien aber keine Verschlechterungen der nationalen Rechtslage mehr möglich. Das Urteil hatte der Münchner Rechtsanwalt Rüdiger Helm erstritten, der einen 56-jährigen Arbeitslosen für acht Monate einstellte, nur damit dieser klagen kann. Die Bundesregierung forderte den EuGH auf, kein Urteil zu fällen, weil der Streit „fiktiv und künstlich“ sei. Der EuGH lehnte dies ab, weil der Arbeitsvertrag erfüllt wurde. (Az.: C-144/04) CHRISTIAN RATH