Miethai & Co Wasserschäden
: Wer soll das bezahlen?

Wer muss für Schäden aufkommen, die durch geplatzte Wasserrohre, überlaufende Badewannen oder auslaufende Geschirr- oder Waschmaschinen entstanden sind? Wenn feststeht, wer den Schaden zumindest fahrlässig verursacht hat, dann kann derjenige auch haftbar gemacht werden.

Wenn also durch eine Waschmaschine/Geschirrspülmaschine ein Wasserschaden verursacht wird und die Maschine ohne Beaufsichtigung betrieben wurde, sind die Mieter für den gesamten Schaden verantwortlich – dies gilt auch dann, wenn ein „Aqua-Stop“ vorhanden war. Läuft die Maschine trotz Anwesenheit und gelegentlichem Nachgucken der Mieter aus und wird der Schaden etwa erst durch die Beschwerde der darunter wohnenden Nachbarn bekannt, so wird kein Verschulden angenommen (Landgericht Landau, Urteil vom 7. 11. 1996, 1 S 253/95).

Ist ein Wasserrohr aufgrund von Frosteinfluss geplatzt, kommt es darauf an, wer dafür verantwortlich war, dass es ausreichend vor Frost geschützt wird. Mieter sind für die Wasserrohre in ihrem Einflussbereich zuständig, in den übrigen Bereichen der Vermieter. Dieser muss zum Beispiel für die ausreichende Beheizung von leer stehenden Wohnungen sorgen.

Hat jemand einen Wasserschaden verschuldet, so muss er für alle Schäden aufkommen – unabhängig, ob diese das Eigentum des Mieters oder die Mietsache selbst betreffen.

Wenn die Ursache unklar ist, ob der Wasserschaden durch eine schadhafte Leitung/Ventil oder durch einen Fehler des Mieters entstanden ist, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht auf einer Ursache beruht, die in seinem Verantwortungsbereich liegt (Berliner Verfassungsgerichtshof, Beschl. v. 6. 7. 2005 – VerfGH 116/02).

In diesem Fall muss der Vermieter alle Schäden an der Mietsache selbst beseitigen, ggf. durch Trockenlegen der Wände, Tapezieren, Streichen und – wenn ein Teppich mitvermietet wurde – auch durch Austausch desselben. Die beschädigten Gegenstände der Mieter muss er jedoch nicht ersetzen. Hier tritt, sofern vorhanden, eine Hausratsversicherung ein.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhm-hamburg.de