Buback-Mord: Verena Becker als "Mittäterin" angeklagt
Der Ex-RAF-Terroristin Verena Becker kam eine "maßgebliche Rolle" beim Buback-Mord zu, heißt es aus Karlsruhe. Doch für eine unmittelbare Tatbeteiligung fehlen Anhaltspunkte.
KARLSRUHE apn/ddp | Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat nach Auffassung der Bundesanwaltschaft eine "maßgebliche Rolle" bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im Jahr 1977 eingenommen. Sie sei daher als "Mittäterin" anzusehen, heißt es in der am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Anklage gegen die heute 57-jährige Becker.
"Sie soll maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Selbstbezichtigungsschreiben mitgewirkt haben", heißt es in der Anklage, die bereits am 8. April vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben und nunmehr zugestellt wurde. Der Verdacht ihrer mittäterschaftlichen Beteiligung an dem Attentat habe sich durch die erst vor Kurzem abgeschlossenen Ermittlungen "weiter verdichtet". Becker war am 27. August 2009 in Berlin festgenommen worden.
Eine Kammer des Gerichtes hatte im Dezember die Entlassung der 57-Jährigen aus der Untersuchungshaft veranlasst, weil die Richter nur den Vorwurf der Beihilfe sehen. Auf Beihilfe steht eine deutlich geringere Strafe.
Becker hat vor dem Attentat 1977 möglicherweise den Tatort in Karlsruhe ausgekundschaftet. Die heute 57-Jährige habe sich an der Ausspähung durch zwei andere RAF-Mitglieder beteiligt, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Die Behörde veröffentlichte am Mittwoch Einzelheiten aus der Anklageschrift.
Die heute 57-Jährige soll sich demnach bei den Tatplanungen vehement für das Attentat eingesetzt haben. Konkret geht es um Vorbereitungen im November 1976 im Harz und zum Jahreswechsel 1976/1977 in Holland. Nach den Ermittlungen der Bundesanwälte wirkte Becker zudem auch maßgeblich an der Versendung von Bekennerschreiben mit.
Ihre DNA-Spuren wurden an zwei Briefen gefunden. Die Karlsruher Behörde sieht aber nach wie vor keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Becker auf dem Tatmotorrad saß. Bei dem Anschlag am 7. April 1977 starben Buback und seine beiden Begleiter Georg Wurster und Wolfgang Göbel. Wer genau die Schüsse in der Karlsruher Innenstadt abgab, ist bis heute nicht geklärt.
Leser*innenkommentare
Till Eulenspiegel
Gast
Hallo Sebastian, ich befürchte Ihre zum Ausdruck gebrachte Meinung ist genauso extrem und Sie haben vergessen, in dem Zusammenhang noch zu erklären,
wie gut Sie es neulich fanden, das die 140 Zivilisten beim Tanklastzugangriff in Afghanistan starben.
Nun weis ich nicht, warum Sie sich zur Aufgabe gemacht haben, gerade in der TAZ zu posten
aber in Ihren Aufzählungen fehlt eindeutig die Warnung vor den Extremisten im Deckmantel der Demokratie.
wolfgang
Gast
Diese intensive Hinwendung von Justiz und Presse auf solche alten, fünfmal aufgewärmten RAF-Kamellen erscheint mir verdächtig. Haben die Gerichte nicht genug aktuelle Fälle zu erledigen? Todesstrafe für naive Extremisten und politische Auszeichnungen für altgediente Opportunisten - da fühlt man sich doch gleich wieder richtig deutsch.
Sebastian
Gast
Manchmal wünscht man sich für politischen Terrorismus die Todesstrafe wieder. Keinen Fussbreit Linksextremisten und Neonazis. Gegen diese Individuen muss entschieden vorgegangen werden!