Gefängnisinsassen zum Fest vorzeitig entlassen

WEIHNACHTSAMNESTIE In Schleswig-Holstein und Hamburg kommen Häftlinge vorzeitig frei

Die Justiz in Hamburg und Schleswig-Holstein zeigt sich auch in diesem Jahr gnädig und entlässt manche Straftäter rund um Weihnachten vorzeitig aus der Haft. Aus den Gefängnissen in Schleswig-Holstein kamen bis zum 10. Dezember 50 Häftlinge frei, wie ein Sprecher des Justizministeriums in Kiel gestern mitteilte.

Darüber hinaus seien zwei weitere Strafgefangene durch Entscheidungen des Ministeriums entlassen worden, die ihre Strafe in Vollzugsanstalten in Berlin beziehungsweise Niedersachsen verbüßt hätten.

In Hamburg stellten bisher 89 Häftlinge einen Antrag auf vorzeitige Entlassung, 50 von ihnen hatten Erfolg. „18 Anträge sind noch offen“, hieß es gestern aus der Justizbehörde. Der Zeitraum für die Entlassungen sei in der Hansestadt vom 20. November 2009 bis zum 12. Januar 2010. Die endgültigen Zahlen stehen erst danach fest. Anträge können daher theoretisch bis zum 11. Januar kommenden Jahres gestellt werden, sagte eine Behördensprecherin.

Der letzte Teil einer Haftstrafe kann Gefängnisinsassen auf Antrag erlassen werden. Voraussetzung für einen solchen Gnadenerweis – in der Umgangssprache auch als „Weihnachtsamnestie“ bekannt – sind unter anderem eine feste Unterkunft und ein gesicherter Lebensunterhalt des Antragstellers. Bei Haftstrafen wegen schwerer Straftaten, unter anderem Sexualdelikten, wird dem Anliegen in der Regel nicht entsprochen. Wie mit dem Ersuchen um Begnadigung umzugehen ist, entscheidet jedes Bundesland selbst. (dpa)