Kampf um Homo-Ehe: "Total entwürdigend"

Seit Jahren kämpft ein deutsch-ghanaisches Paar darum, eine Lebenspartnerschaft eintragen zu dürfen. Bislang vergebens.

Für die Herren D. und P. (nicht im Bild) nach wie vor ein Traum: eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Bild: dpa

Herr P. und Herr D. wollen sich verpartnern. Und sie haben dafür auch bereits einen Termin beim Standesamt in Bremen. Schon wieder einen, muss man sagen, diesmal am 25. Februar. Aber es ist gut möglich, dass auch dieser Termin verstreicht - und die beiden danach immer noch getrennt sind. Denn Herr D. kommt aus Ghana. Und die deutsche Botschaft dort verweigerte ihm bislang ein Visum für Deutschland. Wäre er verpartnert, bekäme er hier sogar ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.

Seit acht Jahren bereits kämpft der 36-Jährige darum, zusammen mit seinem deutschen Freund ganz offiziell ein Paar sein zu dürfen. Vergebens. Kennen gelernt haben sich die beiden Anfang der neunziger Jahre auf einer Raststätte in Ghana. Noch immer verklärt sich P.s Blick, wenn er von jenem Tag erzählt.

Doch immer wieder gingen Ausländerbehörde und Botschaft davon aus, dass es sich um eine "Schein-Partnerschaft" handele - was sie später offiziell verneinten. Und auch das Standesamt in Bremen sieht das heute anders. Dennoch wurde Herr P. am Montagmorgen wieder einmal in die bremische Ausländerbehörde einbestellt: 50 Fragen galt es zu beantworten: Wie D.s Vater heiße, wo der ghanaische Freund Lesen und Schreiben gelernt habe, wo genau der Partner wohne, wie sich die beiden kennen gelernt hätten. Und so weiter. Nur die Augenfarbe des Freundes wollten sie nicht wissen. Die Antwort hat der 48-Jährige gestern vielfach verweigert. "Das sind alles Fragen, die im Laufe des Verfahrens schon x-mal beantwortet wurden", sagt der Bremer Rechtsanwalt Jörg Wegner. "Das ist absolut fragwürdig." Zumal gestern, eineinhalb Stunden früher, auch Herr D. einbestellt worden war - in die deutsche Botschaft in Accra. "Es steht zu vermuten", sagt Wegner, dass sich die Behörden über das Ergebnis ausgetauscht haben. "Die wollen Widersprüche produzieren", glaubt der Anwalt.

Er rechnet mit der Ablehnung des neuerlichen Visa-Antrages. Das Bremer Innenressort nimmt zu dem Verfahren offiziell keine Stellung. Nach taz-Informationen deutet jedoch einiges darauf hin, dass die Ausländerbehörde trotz der intensiven neuerlichen Befragung nicht wieder von einer "Schein-Partnerschaft" ausgehen will. Letztlich entscheiden muss die deutsche Botschaft.

Immer wieder ist die Beziehung der beiden Männer in den vergangenen Jahren ausgeleuchtet worden, auch vor Gericht. Da wurden Briefe gewälzt, Karten gelesen, Telefonanrufe erforscht, auch intime Details eruiert. "Das ist total entwürdigend", sagt Wegner. Was P. und D. ausgetauscht haben all die Jahre, landet oft in Kopie in den Akten, die längst mehrere Ordner füllen. Sogar die "homosexuelle Disposition" des Ghanaers hat die Ausländerbehörde schon in "Zweifel" gezogen - dabei ist die für die eingetragene Lebenspartnerschaft gar nicht relevant. Doch gerade deutsch-afrikanische Beziehungen sind immer wieder derlei Prüfungen ausgesetzt, sagt Wegner, der Landesvorsitzender der Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften ist.

Wenn es diesmal nichts wird mit der "Homo-Ehe" von D. und P. - dann wird es auch so bald nichts: Dann verlieren jene Papiere ihre Gültigkeit, die die Ledigkeit der Beiden belegen. Und im Falle des Ghanaers ist das so einfach nicht. Denn einst hat D. den Behörden mal "vorgelogen", wie Wegner sagt, dass er verheiratet war - um ein Besuchervisum zu bekommen. Und dann gibt es noch die Aussage eines "Vertrauensanwalts", den die deutsche Botschaft in Accra ausgesandt hat. Der kolportierte, D. sei gemäß Stammesrecht mit einer Frau verheiratet. Diese Vertrauensanwälte, sagt Wegner, "sind soviel wert, wie man ihnen Geld in die Hand drückt". Selbst das Standesamt geht heute davon aus, dass D. ledig ist.

Nach Ghana umzusiedeln kommt für P. nicht in Frage: Er pflegt seit sieben Jahren seine 83-jährige Mutter. Um nach Ghana zu gehen, wo Schwule verfolgt und geächtet werden, müsste er sie in ein Heim "verfrachten".

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