Kindesmissbrauch: Polizei hat Eltern gewarnt

Im Fall des rückfälligen Sextäters Uwe K. erwehrt sich die Polizei des Vorwurfs, versagt zu haben: Die Mütter der Opfer seien gewarnt worden.

Die Suche nach den Schuldigen geht weiter. Nicht nur Polizeipräsident Dieter Glietsch, auch die Jugendstadträtin von Spandau, Ursula Meys (SPD), suchte sich am Montag der Kritik zu erwehren, die eigenen Mitarbeiter hätten nicht genug getan, um einen Rückfall des Sexualstraftäters Uwe K. zu verhindern.

Der 45-Jährige soll erneut straffällig geworden sein, obwohl er seit seiner Haftentlassung im Februar 2007 unter Polizeiaufsicht stand. Die Familie eines der Missbrauchsopfer war vom Jugendamt Spandau betreut worden. Wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter des Amtes (taz berichtete).

In einer Pressemittelung verteidigte Meys ihre Leute gegen den Vorwurf, "nicht alles getan zu haben, um ein junges Mädchen vor einem Kinderschänder zu schützen". Ihr Amt habe "rechtzeitig" von der Polizei den Hinweis bekommen, dass K. in die Nähe der vom Jugendamt betreuten Familie gezogen sei. Auf Bitten der Polizei habe der zuständige Sozialarbeiter die Familie bei mehreren Hausbesuchen gewarnt, jeglichen Kontakt mit K. zu vermeiden. Von der Kita sei das Amt "später" informiert worden, dass sich die Familie "uneinsichtig zeigte" und es offenbar doch Kontakte der Kinder zu K. gegeben habe. Das habe das Jugendamt "sofort" der Polizei mitgeteilt, so Meys. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft überrasche sie deshalb.

Die Rückmeldung des Jugendamtes hatte die Polizei am 25. November 2009 erreicht. Das sagte Polizeipräsident Dieter Glietsch am Montag im parlamentarischen Innenausschuss. Es habe geheißen, zwei Mädchen, die mit K. Kontakt gehabt hätten, würden Auffälligkeiten zeigen, so Glietsch. Daraufhin seien gegen K. Ermittlungen in Gang gesetzt worden, die am 3. Dezember zu seiner neuerlichen Inhaftierung geführt hätten - wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von drei Mädchen im Sommer 2008. Den Vorwurf des CDU-Abgeordneten Robbin Junke, Uwe K. gehöre zu den "Top Ten" rückfallgefährdeter Sexualstraftäter und die Polizei habe ihn nicht entsprechend bewacht, wies Glietsch indes mit Nachdruck zurück.

Die Kripoabteilung Dienststelle 141 bearbeitet zurzeit die Vorgänge von 238 haftentlassenen, rückfallgefährdeten Sexualstraftätern. Bei 63 seien polizeiliche Überwachungen und Gefährderansprachen angeordnet, sagte Glietsch. Im Fall von K. seien drei längere Observationen von insgesamt 32 Tagen und mindestens 20 "Gefährderansprachen" erfolgt, sagte Glietsch.

Aber nicht nur K. sei gewarnt worden - auch mehrere Mütter, über die K. zu ihren minderjährigen Töchtern Kontakt aufzunehmen versucht habe. Mehrfach seien solche Gespräche erfolgt, betonte Glietsch. Schon im Herbst 2008 sei gegen K. ein neuerliches Verfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauch eingeleitet worden. Er sei aber freigesprochen worden.

Die gesamte Zeit habe K. unter Führungsaufsicht gestanden, so der Polizeipräsident weiter. Die Auflagen seien mehrfach verschärft worden. Unter anderem habe er sich nicht auf Spielplätzen aufhalten und sich keinen minderjährigen Mädchen nähern dürfen. Allerdings habe sich K. bei den Familien seiner Opfer praktisch "eingenistet".

FDP und CDU warfen Glietsch daraufhin vor, den Eltern der Opfer eine Mitschuld zu geben. Dass sei ungefähr so, wie wenn der Polizeipräsident Kfz-Eigentümern vorwerfe "selbst schuld zu sein, wenn ihre Autos in Kreuzberg angezündet werden", empörte sich Björn Jotzo (FDP). Das ließ Glietsch nicht auf sich sitzen. Wenn ein Täter trotz Warnungen der Polizei von den Eltern zu Hause "zugelassen" sei, könne die Polizei solche Taten kaum verhindern. "Das zu sagen, wird ja wohl gestattet sein".

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