Viel zu tun im Arbeitsministerium: Von der Leyens neue Jobs

Auf die Ursula von der Leyen (CDU) warten unerfreuliche Aufgaben. Sie muss zum Beispiel die vom Verfassungsgericht geforderte Neuordnung der Jobcenter organisieren.

Von der Leyen an ihrem neuen Arbeitsplatz. Bild: dpa

BERLIN taz | Wenn die neue Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am heutigen Dienstag als erste Amtshandlung ihren Kommentar zu den monatlichen Arbeitsmarktzahlen gibt, dann wird dies eine ihrer leichteren Aufgaben sein. Auf die 51-Jährige wartet eine Vielfalt von wenig erfreulichen Baustellen.

Die Neuordnung der Jobcenter ist dabei der schwierigste Bauplatz, auf dem es für von der Leyen wenig zu gewinnen gibt. Denn für die BürgerInnen selbst soll diese Neuordnung möglichst keine Auswirkungen haben. Es gilt vielmehr eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und dabei zu vermeiden, dass damit noch mehr bürokratischer Schrecken einzieht in die ohnehin schon arg geplagten Jobcenter.

Bis zum Jahresbeginn 2011 müssen die Jobcenter, in denen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit in den sogenannten Arbeitsgemeinschaften (Argen) die Langzeiterwerbslosen gemeinsam betreuen, neu geordnet sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht verfügt, weil die bisherige Mischverwaltung aus Kompetenzen der Bundesarbeitsagentur (BA) und der Kommunen verfassungswidrig sei.

Bisher schon kursiert ein Eckpunktepapier aus dem Arbeitsministerium zu dieser Reform, das aber zurückgezogen wurde und überarbeitet werden soll. Wann die neue Version veröffentlicht wird, ist noch unklar. Laut schwarz-gelbem Koalitionsvertrag und dem bisherigen Eckpunktepapier soll das Grundgesetz nicht geändert werden. Die BA soll mit den Kommunen auf Basis eines "Mustervertrags" zusammenarbeiten.

Das bisherige Eckpunktepapier liest sich jedoch wie ein Slalomlauf zwischen Zusammenarbeit und Trennung der Aufgaben. So sollen etwa telefonische Anfragen der Erwerbslosen an die Bundesarbeitsagentur von Service-Centern beantwortet werden, diese BA-Dienstleistung soll auch für Leistungen der Kommunen angeboten werden. "Allerdings ist auch hier für den Bürger klar erkennbar zu gestalten, welcher Grundsicherungsträger handelt." Langzeitarbeitslose haben normalerweise andere Sorgen.

Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK) der 16 Bundesländer lehnt diesen Vorschlag aus dem Von-der-Leyen-Ministerium ab. Sie hält die frühere Idee für "praktikabler", schlichtweg das Grundgesetz zu ändern, um die bisherigen Kooperationen von BA und Kommunen nun doch verfassungsgemäß erscheinen zu lassen.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, plädierte am Montag wiederum für eine "einfachgesetzliche Regelung" ohne Änderung des Grundgesetzes und schlug dazu vor, die Jobcenter als "Zentrum für Arbeit (ZfA)" neu zu organisieren.

Mit neuen bürokratischen Konstruktionen lassen sich allerdings gerade für eine Arbeits- und Sozialministerin keine Sympathien gewinnen. Leichter wird es Ursula von der Leyen fallen, das Schonvermögen für Hartz-IV-Bezieher zu erhöhen. Laut schwarz-gelbem Koalitionsvertrag soll für die Altersvorsorge ein Schonvermögen von 750 Euro pro Lebensjahr gelten.

Auch eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ist vorgesehen. Derzeit beziehen etwa 1,3 Millionen Erwerbstätige ergänzende Leistungen vom Jobcenter. Das Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsagentur, Heinrich Alt, hat bereits darauf hingewiesen, dass jede Erweiterung der Hinzuverdienstgrenzen hohe Kosten nach sich ziehen dürfte.

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