Pirate-Bay-Logo gekapert: "Völlig unbegreiflich"

Ein schwedisches Unternehmen hat sich das Pirate-Bay-Logo gesichert und will damit USB-Sticks verticken. Die Macher von Pirate-Bay wollen klagen, das Logo sei für Jedermann.

Nicht registriert und schon weg: Das Pirate-Bay-Logo soll jetzt kommerziellen Zwecken dienen. Bild: dpa

Die taz und ihre Tatze und die Filesharing-Seite „Pirate Bay“ haben zumindest etwas gemeinsam. Auch die „Piratenbucht“ hat sich ihr berühmtes Logo, das Piratenschiff mit schwarzen Segeln und dem Kasettenband mit den gekreuzten Knochen darunter, nicht als Warenzeichen registrieren lassen. Jetzt wurde es gekapert.

Und zwar von „Sandryds Handel“, einem kleinen Unternehmen im westschwedischen Kungsbacka, das mit Computerzubehör handelt. „Wir testeten, ob das registriert war. Und das war es nicht“, erklärte der Firmensprecher Bengt Westborg am Montag im schwedischen Rundfunk. Das Segelschiff übernahm man ohne jegliche Veränderungen. Lediglich aus dem Schriftzug „Pirate Bay“ wurde eine „Piratebay“.

Die Firma weist den Vorwurf zurück, „Pirate Bay“ damit etwas weggenommen zu haben: Juristisch habe das Logo ja bislang niemand anderem gehört und konnte deshalb von jedermann registriert werden. Mit der Webbseite habe man nichts zu tun, man wolle unter dem Logo nun USB-Sticks und anderes Zubehör verkaufen.

Links das Original, rechts die registrierte Version Bild: www.sr.se

Der Zeichner des „Pirate Bay“-Logos hatte sich darauf nie irgendwelche Rechte registrieren lassen. Sondern im Gegenteil klargestellt, das Logo solle der Allgemeinheit gehören. Bis zu seiner jetzigen Registrierung konnte es daher von jedermann frei verwendet werden. Auch für kommerzielle Zwecke. Für das zuständige Amt, das „Patent- och Registreringsverket“ (PRV), war die Sache juristisch eindeutig: „Wir haben in diesem Fall keine früher registrierten Rechte gefunden, daher durften wir das nun registrieren“, erklärt Christopher Büller von der PRV-Warenzeichenabteilung.

An den Versuch, „Pirate Bay“ nun womöglich die Verwendung des bisherigen eigenen Logos verbieten zu lassen, denkt man bei „Sandryds Handel“ offenbar nicht. Fraglich aber ist, was mit Produkten wie den „Pirate Bay“-T-Shirts und Fanartikeln mit diesem Logo passiert. Und dass der Bit-Torrent-Tracker nun keine Rechte mehr an seinem eigenen Logo hat, könnte ihn für einen möglichen Käufer – aus dem letzten Anlauf hierzu war ja wegen Zahlungsunfähigkeit des Interessenten nichts geworden – deutlich uninteressanter machen.

Die Macher von „Pirate Bay“ vertreten die Philosophie, dass Kulturgüter für jedermann frei zugänglich sein sollten. Und sind deshalb auch der Meinung, dass kein Einzelner das Recht hat, an ihrem Logo ein ausschließliches Nutzungsrecht zu begründen. In einer Mail an das PRV heisst es: „Es ist völlig unbegreiflich, wie das PRV ein offenbares Plagiat registrieren konnte.“ Und der ehemalige „Pirate Bay“-Sprecher Peter Sunde teilt in seinem Blog mit, man arbeite derzeit an einer Klage, um diese Registrierung für ungültig erklären zu lassen.

Vermutlich wird man sich auf eine Gesetzesbestimmung beziehen, wonach es einer Registrierung dann überhaupt nicht bedarf, wenn es sich um ein seit längerem „eingearbeitetes“ Warenzeichen handelt. Im Kopf des zuständigen Registrators hatte es sich offenbar nicht „eingearbeitet“. Der gab laut Sunde als Erklärung für die Registrierung an, dieses Logo noch nie vorher in seinem Leben gesehen zu haben.

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