Sauerland-Prozess: Haftstrafen für Terrorhelfer

Urteil am Oberlandesgericht Frankfurt: Zwei Männer, die die "Sauerland-Gruppe" bei ihren Aktivitäten unterstützt hatten, müssen ins Gefängnis. Die Verurteilten zeigten keine Reue.

Die Anklage hatte im zweistündigen Plädoyer die gewaltbereite und fundamentalistische Einstellung der nun Verurteilten betont. Bild: dpa

FRANKFURT ap | Zwei geständige Helfer der sogenannten Sauerland-Terrorgruppe müssen ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte die beiden Männer im Alter von jeweils 28 Jahren am Dienstag zu zwei Jahren und neun Monaten beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten Haft. Das Gericht sprach die Angeklagten unter anderem der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig.

Die Bundesanwaltschaft hatte Gefängnisstrafen von dreieinhalb beziehungsweise zweieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte sich für Haftstrafen von zweieinhalb Jahren beziehungsweise eineinhalb Jahren auf Bewährung ausgesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Hüseyin Ö. und Omid S. Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamistische Dschihad-Union (IJU) und Betrug vorgeworfen. So soll Hüseyin Ö. Gegenstände wie einen Infrarotstrahleraufsatz an ein Mitglied der IJU übergeben haben, als er sich im Juni 2007 auf einer Reise in ein Ausbildungslager dieser Organisation befand, um sich dort für die Teilnahme am "Heiligen Krieg" ("Dschihad") ausbilden zu lassen.

Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, vor seiner Abreise im Juni 2007 seine EC-Karte dem der Sauerlandgruppe angehörenden Adem Yilmaz übergeben zu haben, damit dieser über das Bankguthaben für die IJU verfügen konnte. Die Sauerlandgruppe, gegen deren Mitglieder zurzeit in Düsseldorf verhandelt wird, gilt als deutsche Zelle der IJU.

Die Anklagevertreterin hatte in ihrem mehr als zweistündigen Plädoyer von der "gewaltbereiten, radikal-islamischen" Einstellung der beiden jungen Männer gesprochen, die sich dem religiösen Fundamentalismus verschrieben hätten. Reue und Einsicht seien trotz ihres Geständnisses nicht erkennbar gewesen.

Angeklagter versuchte sich abzusetzen

Die beiden Angeklagten Omid S. und Hüseyin Ö. aus den südhessischen Kleinstädten Dietzenbach und Langen waren am 18. September 2008 in der Nähe von Frankfurt am Main festgenommen worden. Der Deutsch-Afghane Omid S. befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der gegen den Türken Hüseyin Ö. erlassene Haftbefehl wurde wegen seines Geständnisses am 30. September 2008 zunächst unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Allerdings versuchte der 28-Jährige nach eigener Aussage, sich während seines Prozesses in die Türkei abzusetzen. Deshalb setzten die Frankfurter Richter den Haftbefehl Mitte August wieder in Kraft.

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