Parteien fechten Wahl an: "Kämpfen für die Demokratie"

Drei kleine Parteien wollen die Bundestagsanwahl anfechten. Mit dabei: Die Grauen, die Freie Union und die Satire-Partei "Die Partei". Sie alle wurden nicht zur Bundestagswahl zugelassen.

Der "Partei-Chef" Sonneborn mit dem passenden Shirt zur Wahlanfechtung. Bild: dpa

FÜRTH/BERLIN dpa | Die Partei Die Grauen, die Freie Union und die Satire-Partei "Die Partei" fechten das Ergebnis der Bundestagswahl an. Alle drei Gruppierungen waren vom Bundeswahlleiter nicht zur Wahl am 27. September zugelassen worden.

Im Bundestagsausschuss für Wahlprüfung sei ein Wahlprüfungsantrag gestellt worden, teilten Die Grauen am Freitag mit. Die Freie Union werde einen Wahlprüfungsantrag in den nächsten Tagen stellen, kündigte der Regensburger Rechtsanwalt und bayerische Landesvorsitzende Oliver Schmidl ebenfalls am Freitag an. Die von der Frankfurter Satire-Zeitschrift "Titanic" gegründete "Die Partei" will voraussichtlich in der kommenden Woche einen Wahlprüfungsantrag stellen.

Die Freie Union behält sich nach Angaben der Bundesvorsitzenden, Gabriele Pauli, zudem einen weiteren Gang vor das Bundesverfassuungsgericht vor. Noch am Wahlsonntag hätten Mitglieder Wahlverstöße festgestellt, erklärte Pauli.

Die Partei Die Grauen begründeten ihre Wahlanfechtung damit, das "die Entscheidung des Bundeswahlleiters gegen den Grundsatz der formalen Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien verstößt". Auch der Grundsatz der Offenheit der Wahl sei dadurch beeinträchtigt worden. Die Grauen gaben ihrem Antrag aber selbst wenig Chancen: "Es wird nicht davon ausgegangen, dass der Deutsche Bundestag aufgrund dieser Anfechtung und Antrag auf Überprüfung sich selbst wieder auflösen wird", hieß es in der Erklärung.

"Die Partei" sei vom Bundeswahlleiter unter falschen Voraussetzungen und wider besseren Wissens abgelehnt worden, sagte der frühere "Titanic"-Chefredakteur Martin Sonneborn der dpa. "Wir kämpfen hier für die Demokratie in diesem Land." Es gehe auch um eine Rechtslücke, da es gegen das Votum des Bundeswahlleiters keinen Rechtsschutz gebe. Zwei renommierte deutsche Verfassungsrechtler hätten angeboten, "Die Partei" vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten, sagte Sonneborn.

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