Seenprivatisierung in Brandenburg: Freies Baden für alle

Umweltschützer sammeln mehr als 50.000 Unterschriften für eine Petition gegen den Verkauf von Seen in Ostdeutschland. Der Bundestag muss sich damit beschäftigen.

Natur für alle: Badevergnügen in Brandenburg. Bild: dpa

Die drohende Fortsetzung der Privatisierung ostdeutscher Gewässer soll gestoppt werden: Mit dieser Forderung wurden am Montag 53.500 Unterschriften an die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Bundestages, Kersten Naumann, übergeben.

Vor dem Hintergrund bereits privatisierter Gewässer und noch ausstehender Verkäufe hatten die Brandenburger Landesverbände der Umweltorganisation BUND und der Linkspartei sowie der Verein Pro Mellensee eine Petition initiiert, um Seen als Allgemeingut zu erhalten und den öffentlichen Zugang zu den Wasserflächen zu gewähren. Die Initiatoren befürchten eine Gefährdung der touristischen Entwicklung wie auch ökologischer Ziele, sollten die Gewässer verkauft werden.

Axel Heinzel vom Brandenburger BUND ist zufrieden: "Der BUND hat 45.000 Unterschriften gesammelt, der Verein Pro Mellensee 8.500. Hinzu kommen noch knapp 29.000 Unterschriften aus der Online-Petition. Damit erreichen wir die gesetzlich erforderlichen 50.000 Stimmen." Auch von der Politik werde die Forderung mitgetragen. "Bislang lehnt keine Partei unser Anliegen ab." Ziel der Petition ist ein Beschluss des Bundestages, einen vorübergehenden Stopp der Privatisierungen zu verhängen. Langfristiges Ziel ist aber die kostenlose Übergabe der Gewässer an die Kommunen und Länder.

Der Privatisierungskonflikt hat seinen Ursprung im Einigungsvertrag, der den Übergang ehemals volkseigener Gewässer der DDR, die nicht vorrangig touristisch genutzt werden, an das Finanzvermögen des Bundes vorsieht. Den Verkauf dieser Gewässer übernimmt die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG).

Diese hatte im August verlauten lassen, dass "in nächster Zeit" keine Seen zum Verkauf ausgeschrieben würden. Umweltschützer sehen darin jedoch nur eine Verschiebung des Problems bis nach den Bundestagswahlen.

Schließlich befinden sich noch 15.000 Hektar Gewässerflächen im Bestand der BVVG, die größte Gewässerfläche davon mit Abstand in Brandenburg. "Normalerweise verläuft die Übertragung von Gewässerflächen spurlos. Die meisten Leute merken gar nicht, dass ein See in privaten Händen ist", sagt Constanze Fiedler von der BVVG. Denn tatsächlich wird nur der See verkauft, die Ufergrundstücke jedoch nicht. Private Besitzer dürfen also die Ufer weder absperren noch bebauen, sondern allenfalls Wassernutzungsgebühren von Fischern erheben. Allerdings kann die Privatisierung zu Streitfällen führen, mit ärgerlichen Folgen für die Allgemeinheit.

Immerhin räumt die BVVG Fehler beim Verkauf des Brandenburger Wandlitzsees im Jahre 2003 ein: Weil der Wasserspiegel inzwischen sank, wurden die neu entstanden Uferstreifen rechtlich dem Wasserflächeneigentümer zugesprochen. Daraufhin verlangte der Seeeigentümer Gebühren für die Nutzung der Stege. Betroffen davon war auch die Gemeinde Wandlitz, die ein öffentliches Strandbad betreibt.

Solche Konflikte möchte die BVVG künftig vermeiden: "Vor einer Ausschreibung wendet sich die BVVG vorab an die entsprechenden Gemeinden, um eventuellen Konflikten vorzubeugen", so Fiedler. Bislang wurden im Osten Deutschlands rund 14.000 Hektar Gewässerfläche privatisiert. Davon gingen 4.800 Hektar an Stiftungen oder Naturschutzverbände. 5.000 Hektar wurden an Landwirte verkauft, 2.200 an Fischereibetriebe. "Erst, wenn eine Kommune oder ein Fischereibetrieb den See nicht erwerben, erfolgt eine öffentliche Ausschreibung der Seen", erklärte Fiedler. Problematisch ist dies jedoch, wenn eine Kommune sich den Kauf eines Sees nicht leisten kann.

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