Kommentar über die gemachte Obdachlosigkeit: Hanseatische Vogel-Strauß-Politik

Dass ein Vertrag wie der Bremer Wohnungsnotstandsvertrag jahrzehntelang nicht erfüllt wurde, ist ebenso bitter wie die Tatsache, dass die Stadt nichts gegen die Nichterfüllung unternommen hat.

Eigentlich ist es ganz einfach: Abmachungen müssen eingehalten werden - vor allem wenn sie vertraglich abgesichert sind. Wie also kann es sein, dass städtische Unternehmen ihre Verpflichtung, Obdachlose unterzubringen, nur nach Lust und Laune einlösen müssen? Dass ein Vertrag wie der Bremer Wohnungsnotstandsvertrag jahrzehntelang nicht erfüllt wurde, ist ebenso bitter wie die Tatsache, dass die Stadt nichts gegen die Nichterfüllung unternommen hat. Sie hat einen Vertrag geschlossen, aber keine Sanktionsmöglichkeiten eingebaut und sich damit abhängig gemacht vom guten Willen der Wohnungsgesellschaften.

Die Unternehmen wurden von einer Klausel entbunden, die der Stadt ein größeres Mitspracherecht bei der Belegung der Wohnungen zugestanden hätte. Die Stadt hoffte, durch dieses Zugeständnis Widerstände der Wohnungsgesellschaften im Vorfeld zu verhindern. Als sie sah, dass dies nicht funktionierte, versäumte sie es, den Vertrag zu kündigen - denn dann hätte sie sich unbequemen Fragen stellen und eine andere Lösung finden müssen.

Mit dieser Nicht-Politik wurde eine wirksame Regelung der Obdachlosenfrage um Jahre verzögert. Dass das Bremer Amt für Soziales jetzt mit den freien Trägern enger zusammenarbeitet, ist ein erster Schritt. Hamburg sollte sich daran ein Beispiel nehmen.

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