Kommentar zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein: Schlecht gemacht und nichts gelernt

Das schleswig-holsteinische Wahlrecht krankt an einem Ungleichgewicht zwischen Wahlkreisen und Zweitstimmen-Mandaten. Wenn 40 von 69 "normalen" Sitzen über die Erststimmen vergeben werden, kann es leicht zu einer Schieflage kommen.

Gut gedacht ist noch lange nicht gut gemacht - in diese Kategorie fällt das schleswig-holsteinische Landeswahlgesetz. Das Bestreben war gewesen, den Landtag zu verkleinern, in der Realität jedoch droht ein teurer parlamentarischer Wasserkopf.

Der Grund dafür ist das Ungleichgewicht zwischen Wahlkreisen und Zweitstimmen-Mandaten. Wenn 40 von 69 "normalen" Sitzen über die Erststimmen vergeben werden, kann es leicht zu einer Schieflage kommen. Und in der Politik im Land zwischen den Meeren und den Affären, das zeigte sich jüngst, ist nichts normal.

Dabei hätten die Gesetzesmacher es besser wissen müssen. Denn nach der Barschel-Affäre war die SPD zwei Mal durchmarschiert. 1988 gewann sie 44 von damals noch 45 Wahlkreisen, vier Jahre später sogar alle. Im Ergebnis hatte das Parlament an der Kieler Förde 89 statt der vorgesehenen 75 Abgeordneten.

Bei der Wahlreform vor sechs Jahren scheuten sich CDU und SPD, die Zahl der Wahlkreise deutlich zu reduzieren. 35 und damit nur rund die Hälfte der 69 Mandate wäre eine sinnvolle Größenordnung gewesen. Doch weil in Wahlkreisen nur eine der beiden Volksparteien gewinnt, niemals eine der Kleinen, stellten SPD und CDU Eigennutz über Gemeinnutz.

Geschichte, so lernen wir deshalb jetzt, kann sich doch wiederholen. Wenn man nichts daraus gelernt hat.

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