Kinderporno-Ermittlungen gegen Tauss: Keine Entscheidung über Anklage

Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob der unter Kinderporno-Verdacht stehende Abgeordnete Tauss angeklagt wird. Bei ihm sollen Hunderte Dateien gefunden worden sein.

Beteuert weiter seine Unschuld: Jörg Tauss. Bild: dpa

BERLIN dpa/taz Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat noch nicht endgültig über eine mögliche Anklage gegen den unter Kinderporno- Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss entschieden. "Es ist noch keine Schlussentscheidung der Staatsanwaltschaft ergangen", sagte Pressesprecher Rainer Bogs am Montag in Karlsruhe.

Einen Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel wollte Bogs nicht kommentieren. Das Blatt schreibt unter Berufung auf den polizeilichen Abschlussbericht, bei den Durchsuchungen in den Räumen des Politikers seien insgesamt 356 kinderpornografische Foto- sowie 59 Videodateien sichergestellt worden.

Tauss hatte bisher behauptet, bei ihm seien nur geringe Mengen einschlägiger Dateien gefunden worden. Anfang März waren Kinderporno- Bilder in den Räumen des damaligen medienpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Handy-Fotos und DVDs. Der 56-Jährige trat daraufhin von seinen SPD-Ämtern zurück und wechselte später zur Piratenpartei. Er ist nach wie vor Abgeordneter des Wahlkreises Karlsruhe- Land. Tauss beteuert weiter seine Unschuld und erklärt, er habe einen Kinderporno-Ring sprengen wollen. Laut Spiegel haben die Ermittler aber keine Anhaltspunkte auf eine systematische Hintergrundrecherche finden können.

Tauss' Anwalt Jan Moenikes sieht in den zitierten Erkenntnissen keinen Neuigkeitswert: "Das Ergebnis der Ermittlungen widerlegt die Darstellung von Jörg Tauss nicht und hat nichts Neues zutage gefördert." Auch nach monatelangen Ermittlungen beschränke sich der Vorwurf auf den Besitz von drei DVDs sowie mehreren MMS.

Tauss selbst äußerte sich mehrfach via Twitter. Er kommentiert den inzwischen korrigierten Artikel auf Spiegel Online (SPon), der die Spiegel-Vorabmeldung verbreitete: "Es wurde im Gegensatz zu SPon weniger gefunden als zunächst behauptet. Der Artikel ist etwas unterirdisch…"

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