Guttenberg will Zwangsverwaltung: Staatliche Tipps für Pleitebanken

CSU-Wirtschaftsminister zu Guttenberg will marode Banken unter staatliche Zwangsverwaltung stellen - als Alternative zu Verstaatlichung und Enteignung.

Will von Insolvenz bedrohten Banken helfen: Wirtschaftsminister zu Guttenberg. Bild: ap

Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) will verhindern, dass weitere kriselnde Banken verstaatlicht werden wie die Hypo Real Estate (HRE) und teilweise auch die Commerzbank. Wenn die nahende Pleite einer Bank eine Bedrohung für das Finanzsystem darstellt, soll der Staat in Zukunft nur in die Verwaltung der Bank eingreifen - nicht aber in die Eigentumsrechte der Aktionäre. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums hervor, wie ein Sprecher bestätigte.

Das Gesetz "ermöglicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), systemrelevante Institute einer Restrukturierungsverwaltung zu unterwerfen, sofern diese ohne staatliche Stabilisierungsmaßnahmen von einer Insolvenz bedroht sind", heißt es. Zu Deutsch: zeitweilige Entmachtung der Aktionäre statt Enteignung.

Im Februar hatte die Bundesregierung auf Betreiben von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) ein Gesetz beschlossen, das die Verstaatlichung von maroden Instituten ermöglicht. Konkret ging es dabei um die Rettung der Krisenbank HRE. Weil die Union bei so etwas ideologische Magenschmerzen bekommt, wurden damals das Wirtschafts- und das Justizministerium zur Ausarbeitung von alternativen Modellen aufgefordert.

Das jetzt von zu Guttenberg - und von der großen Wirtschaftskanzlei Linklaters, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet - entwickelte Modell sieht vor, dass die Krisenbank erst einmal selbst einen Restrukturierungsplan aufstellen muss, der von der BaFin überwacht wird. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, kann die Behörde direkt in die Geschäftsführung eingreifen und beispielsweise auch gegen den Willen der Anteilseigner eine Kapitalerhöhung anordnen. Voraussetzung dafür ist ein Beschluss eines interministeriellen Ausschusses.

Mit staatlichen Managementtipps allein wird sich allerdings eine Bank wohl kaum aus der Schieflage retten lassen. Daher soll der Ausschuss auch über staatliche Finanzhilfen befinden. Damit die Anteilseigner der Bank nicht allzu ungebührlich von den zur Rettung eingesetzten Steuergeldern profitieren, sollen sie offenbar erst dann wieder Dividenden erhalten, wenn die Kosten der Restrukturierung beglichen sind.

Das im März in Grundzügen vorgestellte Modell von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will unter anderem auch die Gläubiger der Bank zur Kasse bitten: Sie müssten demnach einen Teil ihrer Forderungen zwangsweise in Aktien umwandeln, wodurch die Bank mehr neues Kapital bekäme.

Damals hatte zu Guttenberg für einen ersten Entwurf seines Plans Kritik des Finanzministers geerntet: Der Entwurf sei zu stark am US-Insolvenzrecht orientiert, dem sogenannten Chapter 11, das ebenfalls eine Sanierung unter Zwangsverwaltung vorsieht, so Steinbrück. Die Investmentbank Lehman Brothers hatte im September 2008 einen solchen Insolvenzantrag gestellt. Davon haben sich die Finanzmärkte bis heute nicht erholt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.