Finanzamt kontrolliert Rentner: Opa, Oma und das liebe Geld

Die Behörden wollen kontrollieren, ob Rentner ordentlich an den Fiskus gezahlt haben. Eine Bagatellgrenze wird es nicht geben, statt dessen soll mit Augenmaß gearbeitet werden.

Nochmal kräftig feiern, bevor das Finanzamt den Hahn zudreht. Bild: dpa

BERLIN dpa | Rentner müssen nun doch ab Oktober mit Kontrollen der Finanzämter rechnen. Eine Bagatellgrenze, bis zu der die Finanzverwaltung pauschal auf Nachforderungen verzichtet, wird es nicht geben. Stattdessen einigten sich das Bundesfinanzministerium und die Länder jetzt auf ein spezielles Verfahren zur Auswertung der Mitteilungen über Rentenbezüge.

"Eine pauschale Bagatellgrenze kann allein aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht eingeführt werden", sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums und bestätigte gleichzeitig einen Bericht des Tagesspiegels am Sonntag. Im Juni war noch über die Festlegung einer Bagatellgrenze diskutiert worden, unterhalb derer auf die Erhebung von Steuernachforderungen bei Rentnern verzichtet werden könnte.

Die Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen solle jedoch mit Augenmaß vorgenommen werden. Der Sozialverband VdK appellierte an die Finanzverwaltung, Rentner nicht zu kriminalisieren. Die Deutsche Steuergewerkschaft warnte vor einer Überforderung der Finanzämter, berichtete der Tagesspiegel.

Seit 2005 müssen Rentner grundsätzlich mindestens 50 Prozent ihrer Altersgelder versteuern. Durchschnittsrenten sind jedoch steuerfrei. Bei Zusatzeinkünften können aber auch Durchschnittsrentner steuerpflichtig werden. Wer in diesen Fällen keine oder nur eine unvollständige Steuererklärung abgegeben hat, muss mit Nachzahlungen rechnen. Nach Schätzungen könnten bis zu fünf Millionen Menschen betroffen sein.

Im Oktober bekommen die Finanzämter die Daten aus 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen zur Überprüfung. Darin sind alle Einnahmen aufgelistet, die Rentner seit 2005 aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Betriebsrenten und aus privaten Leibrenten bekommen haben. Mithilfe dieser Mitteilungen können die Finanzämter feststellen, ob Rentner in den vergangenen Jahren ihre Steuern bezahlt haben oder nicht.

Rentner, die keine Steuererklärung abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären, sollen nach der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern angeschrieben werden. Bereits eingereichte Steuererklärungen werden nach wechselnden Kriterien überprüft. Diese Kriterien sollen geheim bleiben, damit sich die Steuerbürger nicht auf das Verhalten der Finanzämter einstellen können.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, warnte davor, Rentner zu kriminalisieren. Viele hätten nicht gewusst, dass sie Steuern zahlen müssen, weil das Bundesfinanzministerium nur unzureichend informiert habe.

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