VW braucht frisches Geld: Sammelbüchse für Porsche-Kauf

Volkswagen plant offenbar eine Kapitalerhöhung von 4 Milliarden Euro, um den Porsche-Kauf zu finanzieren. Die Aktien des Autoproduzenten gaben daraufhin um bis zu sechs Prozent nach.

Der Kaufpreis für Porsche soll nach unbestätigten Informationen rund 8 Milliarden Euro betragen. Bild: dpa

WOLFSBURG/STUTTGART dpa/taz | VW braucht offenbar frisches Geld, um den Kauf von Porsche zu finanzieren. Laut einem Bericht der Financial Times Deutschland plant der Konzern eine Kapitalerhöhung von 4 Milliarden Euro ins Auge. Der Zeitung zufolge (Montag) will der Wolfsburger Konzern damit sein Kreditrating wahren, damit die Kosten für neue Kredite nicht steigen.

Der Kaufpreis soll nach unbestätigten Informationen rund 8 Milliarden Euro betragen. VW hat zwar Barreserven von fast 11 Milliarden Euro, die aber mit dem Kauf deutlich sinken würden, was in gegenwärtigen Branchenkrise ein Risiko bedeuten würde. Ein Unternehmenssprecher nahm dazu keine Stellung. Die VW-Aktie geriet unter Druck und verlor zeitweise 6 Prozent.

Volkswagen hatte in der vergangenen Woche den monatelangen Übernahmemachtkampf mit Porsche gewonnen. Der Wolfsburger Konzern will bis Mitte 2011 den Sportwagenhersteller schrittweise übernehmen und als zehnte Marke integrieren. Eine Grundlagenvereinbarung soll bis zum 13. August stehen.

Noch unsicher ist nach Angaben aus Wolfsburg, ob der Volkswagen-Konzern Porsche in die bestehende Struktur eingliedert oder eine Dachgesellschaft für die geplante Verschmelzung gründet.

Der VW-Betriebsrat lehnt die Gründung einer neuen Dachgesellschaft ab. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh sagte der Braunschweiger Zeitung: "Mit dem Konzernbetriebsrat wird es das nicht geben. Volkswagen muss immer das Dach des Konzerns bleiben, damit das VW-Gesetz seine Gültigkeit behält."

Nach Angaben aus der niedersächsischen Staatskanzlei haben sich die Familien Porsche und Piëch mit Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) aber darauf verständigt, die Regelungen des VW-Gesetzes auch in eine neue Unternehmenssatzung aufzunehmen.

Dabei geht es um die Regelung einer Sperrminorität bei einem Anteil von 20 Prozent, und ferner sollen entsprechend der 20-Prozent-Beteiligung des Landes zwei Entsenderechte im Aufsichtsrat für das Land Niedersachsen dauerhaft in der Satzung des Konzerns verankert werden. Die Hauptversammlung solle das im Oktober bestätigen.

Damit hätten die Regelungen auch Bestand, wenn die EU-Kommission das VW-Gesetz doch noch kippen sollte. Die Forderung der Arbeitnehmervertreter nach einer zehnprozentigen Beteiligung stoße hingegen bei den Anteilseignern auf Widerstand, schreibt die Leipziger Volkszeitung.

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