Kommentar BND-Ausschuss: Fleißig gebuddelt, wenig Ertrag

Der parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu diversen BND-Affären hat kaum eindeutige Ergebnisse zutage gefördert.

Einhundertdreißig Sitzungen zur Einvernahme von einhundertvierzig Zeugen - hat sichs gelohnt, hat der Abschlussbericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu diversen BND-Affären eindeutige Ergebnisse zutage gefördert? Das kann man nicht behaupten.

Frank-Walter Steinmeier, ehemals Staatsminister der rot-grünen Koalition und Chef des Kanzleramts, wurde zwar durch Mehrheitsvotum entlastet, konnte aber nicht überzeugend den Vorwurf widerlegen, er habe trotz amerikanischer Angebote zur Freilassung des Bremer Türken Murat Kurnaz diesen jahrelang unschuldig in Guantánamo schmoren lassen. Der Ausschuss konnte auch kein Einvernehmen darüber erzielen, ob die Informationen, die von zwei BND-Agenten zu Beginn des Irakkriegs gesammelt und an die USA weitergegeben wurden, als militärische Unterstützung zu qualifizieren waren. Wenn ja, wäre die Gegnerschaft der rot-grünen Regierung zum Irakkrieg ins Zwielicht gelangt. Klären konnte der Ausschuss auch nicht, ob die Regierung von der Inhaftierung, dem Transport, der Einkerkerung und Folterung angeblicher Terroristen, darunter auch ein deutscher Staatsbürger, wusste. Das wichtigste Resultat der Ausschussarbeit ist ein einmütiges Urteil über die kriminellen Aktionen der USA beim "Kampf gegen den Terror" - auch gegenüber Verbündeten. Aber leider habe man davon erst später Kenntnis erhalten.

Bei der Arbeit des Ausschusses erwies es sich als nützlich, dass die CDU in einer Doppelrolle als loyaler Großkoalitionär und gleichzeitig als Ankläger gegen die vormalige rot-grüne Koalition auftrat. Dadurch konnte die SPD nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die ihr die erdrückende Koalitionsmehrheit im Ausschuss gegeben hätte. Sie konnte nicht alle Initiativen der oppositionellen Ausschussmitglieder abbügeln. Dennoch erwies sich ein weiteres Mal, dass der parlamentarischen Kontrolle der Dienste enge Grenzen gesetzt sind. Dies gilt nicht nur für die Befugnis der Regierung, Zeugenaussagen zu verhindern oder Dokumente nicht zugänglich zu machen. Noch entscheidender ist, dass im Reich der Dienste fast alles mündlich abläuft, Diskussionen und Anweisungen nicht schriftlich festgehalten werden, Aktennotizen unterbleiben. Dies kraft Gesetz ändern zu wollen, verkennt den Auftrag der Geheimen. Schlapphut und Transparenz - das geht nicht zusammen.

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