Bauern in Uganda: Für deutschen Kaffee vertrieben

Gegen die Neumann Kaffee Gruppe haben ugandische Kleinbauern Beschwerde bei der OECD eingereicht. Sie mussten einer Plantage der deutschen Firma weichen.

Des Deutschen liebstes Gesöff! Woher es kommt, interessiert ihn häufig nicht die Bohne. Bild: dpa

Die Neumann Kaffee Gruppe - nach eigenen Angaben der "weltweit führende Rohkaffee-Dienstleister" mit Sitz in Hamburg - muss sich vor der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für die Vertreibung von Kleinbauern in Uganda rechtfertigen. Die Menschenrechtsorganisation Fian hat am Montag zusammen mit den betroffenen Bauern eine Beschwerde gegen Neumann im Bundeswirtschaftsministerium eingereicht.

Dort ist die nationale Kontaktstelle der OECD untergebracht, und deren Verhaltenskodex für Unternehmensverantwortung habe Neumann eindeutig verletzt, erklärt Gertrud Falk von Fian. Mehr als 400 Kleinbauernfamilien seien für die Errichtung einer Kaffeeplantage in Uganda vertrieben worden, die seitdem von der Neumann Kaffee Gruppe betrieben wird. "Indem sie die Vertreibung toleriert, hat die Neumann Kaffee Gruppe eindeutig gegen die OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen verstoßen."

Stattgefunden hat die Vertreibung vor acht Jahren: Am 21. August 2001 rückte das ugandische Militär mit Bulldozern und schwerem Gerät an, um die rund 2.000 Menschen, darunter viele Kinder, von dem Terrain zu vertreiben. Drei Tage später wurde das Areal als Kaweri-Kaffeeplantage von Firmenchef Michael R. Neumann und Staatspräsident Yoweri Museveni feierlich eingeweiht. Die enteigneten Bewohner wurden bis heute für den Verlust ihres Besitzes nicht entschädigt, klagt Peter Kayiira, Sprecher der Vertriebenen: "Wir haben die Geschäftsführung von Neumann mehrfach gebeten, unsere Anstrengungen um Wiedergutmachung zu unterstützen. Leider erfolglos."

Diesen Vorwurf dementiert das Unternehmen. Man habe sich mehrfach an die ugandische Regierung gewandt und sich für die Überprüfung der Ansprüche der Vertriebenen eingesetzt, heißt es in einer Erklärung von Neumann: "Von höchster ugandischer Regierungsebene wurde NKG allerdings explizit dargelegt, dass Kompensationsregelungen ausschließlich Sache des ugandischen Staates als Eigentümer des Landes seien und nach ugandischem Recht geregelt würden."

Nun soll die nationale Kontaktstelle im Wirtschaftsministerium vermitteln. Die Organisation Fian, die die Beschwerde im Namen der 400 vertriebenen Familien eingereicht hat, hofft, damit den Fall und die Problematik dahinter neu aufzurollen.

Peter Kayiira setzt darauf, alle Beteiligten an einen runden Tisch bekommen, um endlich zu einer Lösung zu kommen. "Auf die Gerichte hier in Uganda können wir uns nicht verlassen, denn wir leben in einer schwachen Demokratie", erklärte der Dorfschullehrer, der die Familien seit mehreren Jahren vertritt. Mit der Beschwerde vor der OECD sollen der Konflikt weiter internationalisiert und die jeweiligen Regierungen in die Pflicht genommen werden. Mit dieser Strategie hatten 2005 mexikanische Reifenarbeiter in einem langjährigen Arbeitskampf bereits gegen Continental Erfolg.

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