Kommentar Piraten: Seeräuber sollen in Afrika bleiben

Die Piraten nach Deutschland zu holen, bloß weil die CDU/CSU das nicht will, ist kein guter Grund. Ein rechtsstaatliches Verfahren ist in Kenia grundsätzlich gewährleistet.

Die Globalisierung hat die Justiz erreicht. Da haben somalische Piraten ein Schiff angegriffen, das unter der Flagge Antiguas fährt, und werden von deutschen Soldaten festgenommen. Wo sollen sie nun vor Gericht gestellt werden? Die Antwort lautet: in Kenia. Denn Somalia ist dafür zu instabil, und das südlich davon gelegene Kenia ist bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Heute werden die Festgenommenen von der deutschen Marine an Kenia überstellt - und das ist durchaus akzeptabel.

Dass vor Somalias Küsten festgenommene Piraten in der Regel nicht nach Deutschland kommen, hat die CDU/CSU durchgesetzt. Sie fürchtet, dass die Straftäter auf Dauer in Deutschland bleiben könnten, wenn sie hier vor Gericht gestellt und einige Jahre im Gefängnis verbracht haben. Eine solche Annahme ist nicht abwegig, denn eine Abschiebung ins chronische Bürgerkriegsgebiet Somalia ist fraglich.

Zwar ist die Sorge der Union etwas lächerlich: Ein paar Dutzend Ex-Piraten würden Deutschland sicher nicht ins Wanken bringen. Es ist aber auch kein Grund, die Piraten nach Deutschland zu holen, bloß weil die CDU/CSU das nicht will. Die Festgenommenen haben jedenfalls keinen Anspruch auf ein Strafverfahren in Deutschland, nur weil sie von deutsche Soldaten gefangen wurden. Schließlich ist es eher Zufall, ob nun eine deutsche Fregatte in der Nähe des Tatorts ist oder eine russische oder eine indische.

Rechtsstaatliche Mindeststandards sind bei den Prozessen in Kenia allerdings erforderlich, damit zum Beispiel nicht jeder bewaffnete Fischer gleich als Pirat verurteilt wird. Die Festgenommenen brauchen also ein unabhängiges Gerichtsverfahren, Verteidiger und Übersetzer. Ein solches rechtsstaatliches Verfahren ist in Kenia grundsätzlich gewährleistet. Das sagt auch amnesty international. Einzelfälle von exzessiver Polizeigewalt gibt es in Kenia zwar - in Deutschland aber sind sie leider ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Gegen Prozesse in Kenia bestehen also keine prinzipellen Bedenken. Und wenn jetzt zusätzlich die EU ein Auge auf den weiteren Umgang mit den überstellten Piraten hat, dann ist das gefundene Verfahren nicht das schlechteste.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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