Die Frage des Tages: Schleswig-Holstein bald pleite?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bund und Länder müssen auch finanziell füreinander einstehen. Schleswig-Holstein kann also nicht Pleite gehen.

Schleswig-Holstein bleibt nicht im Regen stehen: Im Ernstfall könnte es auf einen Rettungsschirm der Bundesländer zählen. Bild: dpa

BERLIN taz "Nach der jetzigen Rechtsprechung ist es nicht möglich, dass ein Bundesland Pleite geht", sagt Beate Jochimsen, Finanzwissenschaftlerin an der Freien Universität Berlin. Zuletzt habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Oktober 2006 festgestellt, dass Bund und Länder im Fall einer Haushaltsnotlage finanziell füreinander einstehen müssen. So eine Notlage tritt ein, wenn sich ein öffentlicher Haushalt langfristig nur mit einer ständig steigenden Nettoneuverschuldung ausgleichen lässt.

"Das Verfassungsgericht stellt in dem Urteil klar, dass die Einwohner eines Bundeslandes auch Bundesbürger sind. Deshalb hat das notleidende Bundesland Anspruch auf Finanzhilfen von der Solidargemeinschaft aus Bund und Ländern", sagt Jochimsen. Die Richter leiten dies aus dem Grundgesetz ab, das Deutschland als einen demokratischen und sozialen Bundesstaat definiert. 2006 mussten die Richter über die Klage des Landes Berlin befinden, das sich auf eine Haushaltsnotlage berief und deshalb zusätzliche Finanzhilfen einklagen wollte. Berlin scheiterte damals mit diesem Anliegen. Die Klage der Hauptstadt war keine Ausnahme: Schon 14 Jahre zuvor hatten sich die Bundesländer Saarland und Bremen vom BVerfG erfolgreich eine Haushaltsnotlage bescheinigen lassen. Als Folge des Urteils bekamen die beiden Länder von 1994 bis 2004 ergänzende Bundeszuweisungen zur Haushaltssanierung in Höhe von 15 Milliarden Euro. Ein Sparkommissar wurde den Ländern nicht verordnet: Auch in Notlagen entscheiden die Landesparlamente, wie die Mittel verwendet werden.

In dem Urteil von 2006 legten die Richter des Bundesverfassungsgerichts allerdings die Messlatte für eine Haushaltsnotlage höher als je zuvor. Sie könne demnach nur im Extremfall eintreten, wenn wegen der finanziellen Probleme der Fortbestand eines Bundeslandes gefährdet sei. Eine weitere Hürde wurde zudem jüngst mit neuen Grenzen der Verschuldung errichtet: Bund und Länder einigten sich Anfang Februar darauf, diese im Grundgesetz zu verankern. Der Weg zum Staatsbankrott wäre aber so oder so noch sehr weit: "Er droht, wenn die Bundesrepublik Deutschland insgesamt nicht mehr kreditwürdig wäre", sagt Jochimsen.

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