Kommentar Springer-Fusion: Recht so!

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte heute das Verbot der Fusion von Springer und der ProSiebenSat.1 AG. Besser geworden wäre durch eine Fusion ohnehin nichts.

Man konnte angesichts der Wankelmütigkeit vieler kluger Köpfe der Branche zuletzt beinahe Angst bekommen: Weil Finanzinvestoren derzeit die ProSieben-Sat.1-Sendergruppe schon zum zweiten Mal ausschlachten, war in letzter Zeit oft ein fatales Seufzen bis hinein in eigentlich Medienmonopolen ablehnenden Gewerkschaftskreisen zu hören: "Hätte man doch nur den Verkauf der ProSiebenSat.1 AG an Springer genehmigt!"

Ja, und dann? Eine Garantie, dass es den Sendern der Gruppe und vor allem den MitarbeiterInnen dann besser ginge, gibt es nicht. Genauso wenig hat irgendwer einen Beleg dafür , dass dann das Programm auf allen Kanälen besser wäre als unter der Herrschaft der Heuschrecken. Springer, vormals ja durchaus an Sat.1 beteiligt, war dort eher bekannt für desaströse Einmischung - erinnert sich denn wirklich niemand mehr an "Newsmaker" mit Susan Stahnke? Gut, vielleicht würde man sich jetzt nicht mit dem verordneten Umzug von Sat.1 zu ProSieben nach München, sondern umgekehrt mit dem Auszug aus Bayern in Richtung Berlin beschäftigen müssen. Aber was änderte das?

Doch um all dies ging es gar nicht beim Prozess um den Kartellamtsspruch. Sondern um die für die deutsche Medienordnung weit wichtigere Frage, ob eine Fusion des größten deutschen Zeitungshauses mit der Sendergruppe, die rund die Hälfte des deutschen Privatfernsehens ausmacht, zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung führen würde. Und das gleich in zweierlei Hinsicht: Auf dem Werbemarkt, den das Kartellamt bei seiner Entscheidung zugrunde gelegt hatte und zum klaren "Ja" kam. Und auf dem Markt der Meinungen. Hierfür war die Medienkonzentrationskommission KEK zuständig. Und sie sprach sich ebenfalls gegen einen Zusammenschluss aus, weil die Gefahr "vorherrschender Meinungsmacht" gegeben war, wie das so schön im Medienrechtsdeutsch heißt.

Dass nun das für solche Kartellverfahren zuständige Düsseldorfer Oberlandesgericht dies ebenso sieht - gegen den Spruch der KEK wurde kein Einspruch eingelegt, da Springer die Fusion schon nach der Kartellamtsentscheidung abblies - bestätigt diese Sicht der Dinge.

Und auch wenn heute zu Recht über die fast uneingeschränkte Möglichkeit von Internetkonzernen wie Google & Co. geklagt wird, sich überall breitzumachen: Einen riesigen Zeitungs- und TV-Konzern namens Axel Springer rechtfertigt auch das nicht.

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