Karlsruhe lehnt Beschwerden ab: Atom-Zwischenlager in Bayern zulässig

Karlsruher Richter haben die Verfassungsbeschwerden gegen atomare Zwischenlager in Bayern nicht zugelassen. Das individuelle Risiko der Anwohner sei nicht erhöht.

Erfolglose Proteste gegen das Atom-Zwischenlager in Grundremmingen. Bild: dpa

Karlsruhe ap/taz Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen atomare Zwischenlager in Bayern nicht zur Entscheidung angenommen. Das teilte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Damit sind die von Anwohnern eingereichten Klagen gegen die Genehmigungen der Zwischenlager endgültig gescheitert. Bereits das Bundesverwaltungsgericht hatte die Eingaben im Jahr 2006 abgewiesen.

Die Beschwerdeführer gegen die bayrischen Zwischenlager Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Niederaichbach hatten in Karlsruhe die Genehmigungen zur Aufbewahrung atomarer Brennstoffe als verfassungswidrig angegriffen, weil damit ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gefährdet werde.

Eine Kammer des Ersten Senats stellte dagegen fest, dass das individuelle Risiko des Einzelnen durch die größere Anzahl von Zwischenlagern weder erhöht noch vermindert werde. Auch das verbleibende Restrisiko sei als "sozialadäquat" hinzunehmen, heißt es weiter in der einstimmig ergangenen Kammerentscheidung. Die Zwischenlagerung von Atommüll an den jeweiligen Standorten der Kernkraftwerke sei mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das seit 2005 geltende dezentrale Konzept, wonach bestrahlte Kernbrennstoffe nicht mehr in zentralen Zwischenlagern aufbewahrt werden, verletzt nach einem früheren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht die Schutzpflicht des Staates für seine Bürger. Die friedliche Nutzung der Kernenergie verstoße nicht gegen das Grundrecht auf Schutz von Leib und Leben.

Die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist bis heute das größte Problem der Atombranche. Weltweit gibt es kein Endlager für stark strahlenden Atommüll obwohl sich schon 300.000 Tonnen des hochradioaktiven Materials in den vergangenen 50 Jahren in der zivilen Nutzung der Atomkraft angesammelt haben. Mehr als 10.000 Tonnen kommen jährlich hinzu. Der überwiegende Teil wird in Wasserbecken nahe den Reaktoren versenkt oder liegt in Zwischenlagern. In Deutschland entstehen pro Jahr mehr als 400 Tonnen Atommüll. Besonders giftig macht die Brennstäbe der Stoff Plutonium, der schon in Kleinstmengen tödlich ist. Damit die Radioaktivität von Plutonium nicht mehr gesundheitsgefährdend ist, müssen hunderttausende Jahre vergehen.

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