RAF-Attentat an Bundesanwalt Buback: DNA-Gutachten entlastet Verena Becker

Kein Beweis für Anschuldigungen gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker im Mordfall Buback: In Motorrad-Utensilien gefundene DNA-Spuren stammen nicht von ihr.

Wer hat geschossen? Tatort nach Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinem Fahrer Bild: dpa

FREIBURG taz Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker kommt wohl nicht als Mörderin von Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Betracht. Das haben DNA-Untersuchungen der Bundesanwaltschaft ergeben. Ein Ermittlungsverfahren gegen Becker, das erst im letzten Juni eröffnet worden war, dürfte deshalb bald eingestellt werden.

Untersucht wurden drei alte Spuren, die der Polizei bereits seit der Tat 1977 vorlagen. Konkret ging es um Schweißspuren an einem Motorradhelm, einer Motorradjacke und einem Motorradhandschuh, die jeweils vom damaligen RAF-Kommando benutzt worden waren. Diese Ausscheidungen wurden nun erstmals mit DNA-Material von Becker verglichen. 1977 war dies technisch noch nicht möglich gewesen.

Um Verena Becker zur Abgabe von DNA-Material verpflichten zu können, wurde im Juni ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet. Doch das Ergebnis fiel negativ aus: Es ist ausgeschlossen, dass Becker Mitverursacherin der "Mischspuren" ist, die von mehreren Personen stammen.

Für das Attentat waren lange Zeit die damaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg verantwortlich gemacht worden. Im letzten Jahr leitete die Bundesanwaltschaft jedoch auch Ermittlungen gegen Ex-RAFler Stefan Wisnewski ein, die noch nicht beendet sind. Sein Ex-RAF-Genosse Peter-Jürgen Boock hatte Stefan Wisnewski als wahrscheinlichen Schützen genannt. Allerdings gilt Boock vielen als ein Zeuge, der nur begrenzt glaubwürdig ist.

Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, hatte schon lange auch Verena Becker als Mittäterin im Verdacht. Er berief sich auf Tatzeugen, die damals eine eher zierliche Person gesehen hatten. Becker wurde Ende 1977 zusammen mit Sonnenberg und der Tatwaffe im Gepäck festgenommen. 1981 und 1982 kooperierte sie zeitweise mit dem Verfassungsschutz. Die Bundesanwaltschaft hatte jedoch schon im Januar ausgeschlossen, dass Becker bereits während des Buback-Attentats mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitete.

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