Verbraucherschutz weiterhin unzureichend: Mehr Sicherheit für Hausbauer

Koalition beschließt besseren Schutz bei Krediten. Banken müssen informieren, wenn sie Darlehen weiterverkaufen. Steuerbefreiung für Wagniskapital.

Die Banken dürfen Darlehen auf Haus und Hof auch künftig weiterverkaufen. Bild: dpa

BERLIN taz Haus- und Wohnungsbesitzer haben bald bessere Möglichkeiten, sich gegen Finanzinvestoren zu verteidigen. Verkauft die Hausbank Immobilienkredite an Investmentfirmen, muss sie den Kreditnehmer darüber zumindest informieren. Das hat gestern der Bundestag beschlossen.

Mancher private Hausherr erhielt in den vergangenen Jahren unerwartete Post. Nachdem ihm die örtliche Sparkasse, Volksbank oder Geschäftsbank einen Kredit für den Bau seines Eigenheims bewilligt hatte, meldete sich eine Firma aus den USA oder Großbritannien. Die überraschende Information: Der Kredit war weiterverkauft worden. Der neue Gläubiger wollte den Vertrag kündigen und das Haus zwangsversteigern.

Relativ zügig hat sich die große Koalition dieses Problems angenommen und im sogenannten Risikobegrenzungsgesetz nun Verbesserungen für Verbraucher beschlossen. Einer der wichtigsten Punkte: Die Bank muss den Schuldner über den Weiterverkauf seines Darlehens informieren. Strenger geregelt wird auch, wann der neue Gläubiger den Kredit kündigen kann. Dies soll künftig erst dann möglich sein, wenn der private Schuldner mit zwei aufeinander folgenden Raten und zugleich mit mindestens 2,5 Prozent der nominalen Kreditsumme im Zahlungsverzug liegt. Private Schuldner können sich damit einen Rückstand von bis zu fünf Monatsraten leisten, ohne in Gefahr zu geraten.

Verbessern soll sich außerdem die Lage von Immobilienbesitzern, die Opfer einer Zwangsversteigerung wurden. Sie erhalten zusätzliche Möglichkeiten, Schadenersatz durchzusetzen, falls sich die Bank falsch verhalten hat. Ferner werden die Kreditinstitute verpflichtet, in jedem Fall auch Hypotheken anzubieten, die sie nicht weiterverkaufen dürfen. Die Kreditnehmer haben in Zukunft also ein Wahlrecht zwischen sicheren und unsicheren Krediten. Für die sichere Variante werden sie freilich höhere Zinsen zahlen müssen.

Nicht durchringen konnte sich die große Koalition dazu, den privaten Kreditnehmern ein Kündigungsrecht für den Fall einzuräumen, dass ihr Kredit weiterverkauft wird. "Hier besteht weiterer Handlungsbedarf", sagt Gerd Billen, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Ansonsten zeigten sich die Verbraucherschützer aber zufrieden.

Das Gesetz enthält im Übrigen Regelungen, die es Investmentfonds schwerer machen, heimlich Unternehmen aufzukaufen. Bisher hatten die sogenannten Heuschrecken mit diesem Trick oft Firmen unter ihre Kontrolle gebracht und dem Unternehmen dann den Kaufpreis dann als Schulden aufgebürdet.

Die Koalition hat nun festgelegt, dass Investoren ihre Ziele und die Herkunft ihrer Mittel offenlegen müssen, wenn sie mindestens 10 Prozent der Aktien des Zielunternehmens aufgekauft haben. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

Mit einem weiteren Gesetz will der Bundestag den Einsatz von Wagniskapital fördern: Private-Equity-Fonds werden von der Gewerbesteuer befreit, wenn sie in Firmen investieren, die nicht älter als zehn Jahre sind und deren Eigenkapital nicht größer als 20 Millionen ist.

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