Rapperin verliert gegen Radio Bremen: Lady Bitch Ray ist raus

"Du kannst gehen" hatte Radio Bremen zu seiner Moderatorin Reyhan Sahin aka Lady Bitch Ray gesagt. Die klagte gegen den Rauswurf - und verlor vor dem Landesarbeitsgericht.

"Gartenzwerg-Verein", sagt Reyhan Sahin über Radio Bremen. Bild: dpa

HAMBURG taz Die Berufung der ehemaligen Radio-Bremen-Moderatorin Reyhan Sahin, bekannter als Rapperin Lady Bitch Ray, ist zurückgewiesen - Sahin ist endgültig raus. Damit folgte das Bremer Landesarbeitsgericht am Donnerstag in der Sache Reyhan Sahin gegen Radio Bremen der Argumentation des Sender-Anwalts: Demnach haben freie Honorarkräfte keinerlei Kündigungsschutz.

"Du kannst gehen", hatte die Redaktionsleiterin des Programms Funkhaus Europa am 11. 5. 2006 zu Sahin gesagt. Moderations-Termine für die folgenden sechs Wochen waren damit gestrichen. "Ich bin am nächsten Tag zum Arbeitsamt gegangen und habe Hartz IV beantragt", sagt Sahin.

Für die freie Mitarbeiterin habe es weder Kündigung noch Begründung bedurft, hatte der Anwalt von Radio Bremen argumentiert. Das Arbeitsverhältnis "kann jeden Tag beendet werden". Und: "Die Beendigung hatte nichts mit der Musik zu tun."

Im Mai 2006, hörte sich das offenbar anders an. Lady Bitch Ray hatte einen Rap-Song ins Internet gestellt, der so erfolgreich war, dass er auch bei Radio Bremen auffiel. "Hol den obszönen Scheiß da raus", forderte ihre Redaktionsleiterin und gab ihr den Rat, mit dem Rap aufzuhören, sie habe schließlich das Zeug zu einer journalistischen Karriere. Sahin weigerte sich - und war raus.

Das Hörfunk-Programm Funkhaus Europa wendet sich speziell an Migranten. Die "Deutsch-Deutschen", wie Sahin die Kollegen ohne Migrationshintergrund nennt, "haben eben ein bestimmtes Bild von türkischen Frauen im Kopf. Wenn sich mal eine davon emanzipiert, dann ist das nicht erwünscht." Sie versteht ihre Rap-Songs nicht als pornografisch - sondern als Auseinandersetzung mit pornografischen Songs von anderen. Wenn jemand das nicht verstehe, könne sie nichts dafür - das sei eben das Risiko von Kunst und gehöre zur künstlerischen Freiheit.

Ein Jahr war Sahin arbeitslos und vermarktete ihren Rauswurf hin und wieder medienwirksam. Den Sender etikettierte sie als "Gartenzwerg-Verein". Inzwischen hat sie ein Doktoranden-Stipendium der Rosa-Luxemburg-Stiftung - das Thema ihrer Arbeit: "Semiotik der Kleidung".

Rein arbeitsrechtlich war es in dem Verfahren um einen Passus im Tarifvertrag gegangen, nach dem eine freie Mitarbeiterin, die 84 Tage "inklusive Urlaub" gegen Tagessatz für Radio Bremen bearbeitet hat, den Status einer Angestellten hat. Sahin hatte 81 Tageshonorare verdient - ohne Urlaub. Mit ein paar Tagen Urlaubsanspruch sei sie über die Grenze der 84 Tage hinweg, argumentierte ihr Anwalt Jürgen Maly. Das überzeugte das Landesarbeitsgericht zwar nicht, es ließ aber die Revision zu. So wird sich am Ende vielleicht das Bundesarbeitsgericht befassen müssen mit dieser Grundsatzfrage - und mit Lady Bitch Ray.

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