Wegen Debatte um Buback-Attentat: Ex-RAFlern droht Beugehaft

Der Bundesgerichtshof entscheidet in den nächsten Tagen, ob die ehemaligen RAF-Mitglieder Folkerts, Mohnhaupt und Klar sechs Monaten in Beugehaft genommen werden können.

Sollen zu neuen Aussagen im Buback-Fall gebracht werden: Mohnhaupt, Klar und Folkerts. Bild: dpa

HAMBURG taz Der dritte Senat des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird in den nächsten Tagen entscheiden, ob drei ehemalige Mitglieder der Roten Armee Fraktion sechs Monate in Beugehaft müssen. Das sagte das ehemalige RAF-Mitglied Knut Folkerts der taz. Der Gerichtshof dementiert das nicht. Ein genauer Termin stehe aber noch nicht fest, sagte eine Sprecherin.

Mit der Haft möchte die Bundesanwaltschaft erzwingen, dass Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar über das RAF-Attentat auf den Ex-Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Frühjahr 1977 aussagen, für das sie selbst verurteilt worden sind. Der BGH-Ermittlungsrichter hatte Anfang des Monats eine Beschwerde gegen die Beugehaftbeschluss abgelehnt.

Die neue Debatte und Ermittlungen um das Buback-Attentat hatte der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock ausgelöst, der im April vorigen Jahres in einem Interview behauptet hatte, er hätte damals gehört, dass nicht Christian Klar der Todesschütze gewesen sei, sondern das RAF-Mitglied Stefan Wisniewski. Daraufhin leitete Generalbundesanwältin Monika Harms ein Ermittlungsverfahren ein. Inzwischen ist bekannt geworden, dass dem Bundesamt für Verfassungsschutz seit 1982 die Aussagen der Ex-RAF'lerin Verena Becker vorliegen, die in die gleiche Richtung tendieren. Der Verfassungsschutz hatte jedoch die Akte für eine strafrechtliche Verwertung nicht freigegeben, um Verena Becker als Quelle zu schützen.

Anfang des Jahre sperrte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble die Akte, da eine Veröffentlichung das "Wohl der Bundes oder eines deutsches Landes" gefährde. Gerade diesen Fakt führen die Anwälte nebengrundsätzlichen Erwägungen in ihrer Beschwerde an. Es sei "unverhältnismäßig", wenn einerseits der Verfassungsschutz Informationen zurückhalte und andererseits die Betroffenen durch Beugehaft zu Aussage gezwungen werden sollten, sagt Folkerts Anwältin Ulrike Halm.

"Außerdem gehen wir davon aus, dass die drei nach wie vor ein Zeugnisverweigerungsrecht haben", sagt Halm. Sie verweist auf einen Beschluss des 3. Senats des BGH zu den beiden ehemaligen RAF-Mitgliedern Birgit Hogefeld und Eva Haule, wonach ein Zeugnisverweigerungsrecht auch dann bestehe, wenn es nur die Gefahr gebe, durch Aussagen "mosaikartige" Belastungsmaterial zu sammeln und sich somit sich selbst zu belasten.

Außerdem sei fraglich, ob überhaupt das durch Beugehaft gewünschte Ziel erreicht werden kann. "Sie werden von mir keine Aussage bekommen", sagt Folkerts der taz. Mittlerweile regt sich gegen das Vorgehen der Ermittlungsbehörden Unmut. In einem Aufruf bezeichnen 1400 Personen aus dem linksliberalen Spektrum, darunter der Verleger Herrmann L. Gremliza und die Schriftstellerin Jutta Ditfurth, der in den vergangenen Tagen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zugeleitet worden ist, es als "unerträglichen Zynismus", wenn ein Staat, die ihm vorliegende Erkenntnisse jahrzehntelang vertusche und noch heute vor der Öffentlichkeit verberge. Andererseits aber Knut Folkerts nach 18 Jahren und Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren Haft wieder einsperren und die schon jetzt über 25 Jahre andauernde Inhaftierung von Christian Klar verlängern möchte. "Wir sind der Auffassung, dass nach 30 Jahre eine politische Aufarbeitung dieser Auseinandersetzung möglich sind muss."

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