Haftstrafe für Holocaust-Leugner Mahler: Verbohrt und uneinsichtig

Der RAF-Mitbegründer und jetzige Rechtsextreme Horst Mahler muss erneut wegen Volksverhetzung in den Knast. Bei einem "Vanity Fair"-Interview hatte er den Holocaust geleugnet.

Mit Hitlergruß ins Interview: Horst Mahler. Bild: dpa

ERDING taz Mit zuckender Miene hat am Montag der frühere NPD-Anwalt und rechtsextreme Vordenker Horst Mahler eine neuerliche Haftstrafe entgegengenommen. Vom Amtsgericht Erding wurde Mahler wegen Beleidigung, Volksverhetzung und Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zu zehn Monaten Haft verurteilt.

Erst im November letzten Jahres war Mahler zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Prozess in Erding allerdings war selbst für den einschlägig vorbestraften Mahler ein Höhepunkt in seinen diversen Verfahren wegen Volksverhetzung und Holocaust-Leugnung. Denn Anlass war ein Interview, das der Journalist und ehemalige stellvertretende Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Michel Friedman, Anfang Oktober 2007 am Münchner Flughafen mit Mahler geführt hatte.

Eigentlich wollte Friedman damals im Auftrag des Magazins Vanity Fair mit Mahler über den Wandel in seiner Weltanschauung und den 30. Jahrestag der Schleyer-Entführung sprechen. Aber Mahler nutzte das Treffen von Beginn zur neonazistischen Selbstdarstellung. Mit "Heil Hitler" hatte Mahler den Journalisten Friedman begrüßt. In dem Interview hatte Mahler mehrfach die Vernichtung der Juden geleugnet und über Hitler als seinen "Erlöser" gesprochen.

In der von scharfen Wortgefechten geprägten mündlichen Verhandlung rechtfertigte Friedman, der als Zeuge geladen war, sein umstrittenes Interview. "Aus persönlicher Sicht hätte ich mich mit Horst Mahler wahrscheinlich gar nicht treffen wollen", sagte Friedman.

Auch bei dem Prozess am Montag stellte Mahler, der sich selbst verteidigte, die systematische Judenvernichtung in Frage. In mehreren Beweisanträgen versuchte der Rechtsanwalt die historische Wahrheit des Holocaust zu relativieren. So zitierte er aus Unterlagen, in denen bestritten wird, dass bei der "Wannsee-Konferenz" die Entscheidung zur Judenvernichtung gefallen sei.

Das Gericht ließ keinen der Beweisanträge zu und verwies Mahler zeitweise sogar komplett des Saales. Es sei untragbar, dass Mahler trotz mehrfacher Ermahnungen selbst vor Gericht neue Straftaten begehe, befanden der Staatsanwalt und die Richterin. Bei der Urteilsbegründung sagte die Richterin, Mahler habe nicht auf die Fragen geantwortet, sondern versucht, in einer "intellektuellen Geltungssucht" seine Weltanschauung mitzuteilen. Zu Gunsten des Angeklagten habe auch mit Blick auf seine Vorstrafen "gar nichts" gesprochen.

Mahler kündigte an, in Berufung zu gehen. In seinem Plädoyer hatte Mahler erklärt, die Aussagen gegenüber Friedman seien in einem Vier-Augen-Gespräch gefallen. In so einer Situation solle keiner erwarten, dass er aus seinem Herzen eine Mördergrube mache.

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