Todesstrafe in den USA: Giftspritze ist verfassungskonform

Der Weg für neue Hinrichtungen ist frei: Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Giftspritze als Hinrichtungsmethode für zulässig erklärt. Zwei Todeskandidaten hatten gegen die Injektion geklagt.

Hier wird gestorben: Die Todekandidaten werden auf Pritschen festgeschnallt bevor ihnen die tödliche Injektion gesetzt wird Bild: ap

WASHINGTON ap/afp Das Oberste Gericht der USA hat die weitere Vollstreckung der Todesstrafe ermöglicht. In einem Grundsatzurteil erklärte der Supreme Court in Washington am Mittwoch die in vielen US-Bundesstaaten übliche Hinrichtung per Giftspritze für rechtens. Dem Argument der Todesstrafengegner, wonach diese Hinrichtungsart unter das in der Verfassung festgeschriebene Verbot von "grausamen und unüblichen Bestrafungen" falle, folgte das Gericht nicht. Das Urteil fiel mit einer klaren Mehrheit von sieben gegen zwei Richterstimmen. Es wird damit gerechnet, dass die Todesstrafe nach mehr als halbjähriger Pause nun wieder in den USA vollstreckt wird.

Geklagt hatten zwei zum Tode Verurteilte aus dem Bundesstaat Kentucky. Sie hatten vor dem Gericht argumentiert, die Hinrichtung durch die Injektion eines Giftcocktails könne bei den Verurteilten grausame Schmerzen verursachen, ehe der Tod eintritt - vor allem dann, wenn die Spritze falsch gesetzt wird. Die Richtermehrheit wies diese Argumentation zurück. Die Klagesteller hätten nicht ausreichend gezeigt, dass das "Risiko von Schmerzen durch die falsche Anwendung" der Injektionen eine "grausame und unübliche Bestrafung darstellt", hieß es in dem von Chefrichter John Roberts verfassten Urteil.

Unterdessen hat ein Mitglied des Supreme Courts trotz seines Votums für die Giftspritze die Todesstrafe als verfassungswidrig bezeichnet. Hinrichtungen seien "die zwecklose und unnötige Auslöschung von Leben", sagte Richter John Paul Stevens. Die Todesstrafe trage nur unwesentlich "zu irgendeinem erkennbaren sozialen oder öffentlichen Zweck bei", sei grausam und stehe im Widerspruch zur Verfassung. Er respektiere vorangegangene Präzedenzfälle, erklärte der 87 Jahre alte Stevens zur Begründung für seine unterschiedlichen Aussagen. In einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vor rund 30 Jahren hatte sich Stevens für die Todesstrafe ausgesprochen.

Seit das Oberste Gericht im September 2007 die Frage zur Verhandlung angenommen hatte, war die Vollstreckung der Todesstrafe in den USA praktisch ausgesetzt. Die Behörden wollten erst die höchstrichterliche Entscheidung abwarten, ehe sie über das Schicksal der mehr als 3.200 Todeskandidaten in US-Gefängnissen entschieden.

Die Giftspritze ist in den USA die gängigste Methode der Hinrichtung. Im Jahr 2006 waren 53 Verurteilte hingerichtet worden. Im Jahr 2007 wurden bis zur Aussetzung der Vollstreckungen im September 42 Menschen hingerichtet. Den höchsten Stand weist das Jahr 1999 mit 98 Getöteten auf.

Die 1977 eingeführte Todesspritze besteht aus drei Chemikalien: die erste betäubt den Hinrichtungskandidaten, die zweite lähmt seine Muskulatur, die dritte schließlich bringt das Herz zum Stillstand. Verläuft die Injektion planmäßig, wird der Verurteilte rasch bewusstlos und stirbt binnen weniger Minuten. Wird allerdings die erste Chemikalie nicht richtig verabreicht, können die beiden anderen Wirkstoffe zu furchtbaren Qualen und einem regelrechten Todeskampf führen. Mehrere Hinrichtungen, bei denen genau dieser Fall eintrat, lösten weltweit Entsetzen aus.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.