Voraussetzungen nicht erfüllt: NPD-Mann darf nicht Landrat werden

Schlappe für Mecklenburg-Vorpommerns NPD-Chef: Er erfülle nicht die Voraussetzung eines Beamten auf Zeit meint der Kreiswahlausschuss in Ludwigslust.

Mit einer Vorstrafe wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung kann man nicht als Landrat kandidieren. Bild: dpa

HAMBURG taz NPD-Politiker Stefan Köster darf vorerst nicht bei der Landratswahl am 18. Mai in Ludwigslust kandidieren. Am Donnerstag wies der Kreiswahlausschuss der mecklenburgischen Stadt die Kandidatur des NPD-Landtagsabgeordneten und Landesvorsitzenden zurück. Nun droht ein Rechtsstreit.

Nach langer Beratung über die Landratskandidaturen für den 18. Mai erklärte der Leiter des Wahlausschusses, Andre Hase, dass Köster nicht "die beamtenrechtliche Voraussetzung für das Amt eines Wahlbeamten auf Zeit" erfülle. Die Funktionen des 34-Jährigen in der NPD würden offenbaren, dass er sich mit deren demokratiefeindlichen Zielen identifiziere. Dass er nicht die "persönlichen Voraussetzungen" mitbrächte, ließe sich an seiner Verurteilung wegen "gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung" ablesen.

Am 4. Dezember 2004 hatte Köster bei einer Wahlveranstaltung im schleswig-holsteinischen Steinburg mit drei weiteren Parteikadern auf eine am Boden liegende Frau eingetreten. Vor dem Tagungsort hatten rund 70 Demonstranten protestiert. Das Landgericht Itzehoe verurteilte Köster 2007 zu einer Geldstrafe.

Dass Köster nun abgewiesen wird, nennt Landrat Rolf Christiansen (SPD) eine sehr konsequente Entscheidung. "Die entsprechenden Gesetze wurden voll berücksichtigt", sagte er zur taz und betonte, nach dem Landesbeamtengesetz würde Köster weder die nötige Verfassungstreue noch die Reputation mitbringen. Die Mitkandidatin für das Amt, Maika Friemann-Jennert (CDU), nannte die Entscheidung "ein gutes Zeichen für die Demokratie". Alles andere hätte man den Menschen nicht erklären können,. "Die doppelte Argumentation - leitende Funktionen und strafrechtliche Verurteilung - rechtfertigt die Abweisung", sagt auch Karl-Georg Ohse vom Regionalzentrum für demokratische Kultur Westmecklenburg. Seiner Meinung nach kann jedoch die Landratskandidatur des NPD-Landtagsabgeordneten Michael Andrejewski in Ostvorpommern am 8. April nicht abgewiesen werden. Vorstrafen von Andrejewski, der auch im Kreistag Ostvorpommerns und Stadtrat Anklams sitzt, seien nicht bekannt.

Köster, der bei der Entscheidung anwesend war, will Beschwerde einlegen. Am 17. April muss dann der Landeswahlausschuss eine Entscheidung fällen. Udo Pastörs, NPD-Fraktionschef, spricht bereits vom "praktischen Wahlverbot" und verspricht, gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

ANDREAS SPEIT

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