Buback-Mord: Schäuble blockiert RAF-Aufklärung

Aussagen der Ex-RAFlerin Verena Becker zum Buback-Mord dürfen von der Bundesanwaltschaft nicht verwendet werden. Innenminister Schäuble gibt die Akten nicht heraus.

Schäuble hält Informationen zurück, die für die Aufklärung des Mordes an Buback relevant sein könnten Bild: dpa

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Akten des Verfassungsschutzes gesperrt, die für die Aufklärung des RAF-Mordes am damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 relevant sein könnten. Er berief sich dabei auf eine Regel der Strafprozessordnung, wonach staatliche Stellen die Freigabe von Unterlagen sperren können, wenn sonst das "Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes" gefährdet wäre.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Buback-Anschlags derzeit gegen das Ex-RAF-Mitglied Stefan Wisniewski. Er war von zwei anderen Ex-RAFlern belastet worden. Peter-Jürgen Boock machte seine Aussagen erst dieses Jahr in den Medien, Verena Becker dagegen sprach schon 1981/82 während ihrer Haft mit dem Verfassungsschutz. Informationen aus entsprechenden Geheimdienst-Dossiers veröffentlichte im vergangenen Frühjahr der Spiegel. Danach habe Günter Sonnenberg das Tatmotorrad gefahren, Stefan Wisniewski als Sozius die Schüsse auf Buback abgegeben und Christian Klar habe den Flucht-Pkw gesteuert. Diese Informationen lagen der Bundesanwaltschaft schon seit 1982 vor. Allerdings hatte der Verfassungsschutz damals die Verwertung zur Strafverfolgung ausgeschlossen, um Verena Becker als Quelle zu schützen. Heute sind die Akten in der Bundesanwaltschaft nicht mehr auffindbar.

Der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum beantragte deshalb schon vor Monaten die erneute Übergabe der Informationen. Diese wurde jetzt von Schäuble endgültig verweigert. Offiziell erhielt Griesbaum vor Wochen nur die dürre Mitteilung, dass in einer "älteren unbestätigten Einzelinformation" auch Wisniewski als Mittäter genannt worden sei. Griesbaum hätte gerne die ganze Akte gehabt, auch um Spekulationen auszuräumen, dass Becker schon vor dem Buback-Anschlag in Kontakt zum Verfassungsschutz stand. Doch das Innenministerium fühlt sich an die Becker einst gegebene Vertraulichkeitszusage gebunden. Immerhin könnte sie durch eine Veröffentlichung auch selbst belastet werden - und Mord verjährt nicht.

Bei einer Pressekonferenz Mitte Dezember sagte Griesbaum, der bestimmte Akten inzwischen informell "einsehen" konnte, es gebe "keine Hinweise", dass Becker schon vor 1981 mit dem Geheimdienst zusammenarbeitete. Auch gebe es "keine Anhaltspunkte" dafür, dass das Verfahren gegen Becker wegen des Buback-Mordes 1980 auf Betreiben des Verfassungsschutzes eingestellt worden sei. Becker war nur wegen des bei ihrer Festnahme 1977 in Singen versuchten Polizistenmordes verurteilt worden.

Die Sperrung der Verfassungsschutz-Akten erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das laufende Ermittlungsverfahren gegen Stefan Wisniewski bald eingestellt wird. Auch die von der Bundesanwaltschaft beantragte Beugehaft gegen Christian Klar und andere RAF-Veteranen wirkt unverhältnismäßig, solange der Staat selbst Informationen zurückhält.

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