Gericht entscheidet: Grips-Rabatt für alle im Südwesten

Alle Universitäten in Baden-Württemberg müssen Hochbegabten Studiengebühren erlassen, so das Verwaltungsgericht Freiburg in einer Urteilsbegründung.

Gebührenbefreiung durch Studienleistungen: Audimax der Universität Konstanz : dpa

Nicht nur die Universität Freiburg muss ihre Eliteförderung neu gestalten. Alle neun Universitäten in Baden-Württemberg müssen künftig einen "Grips-Rabatt" bei den Studiengebühren einführen. Zu diesem etwas überraschenden Ergebnis kam das Verwaltungsgericht Freiburg in seiner jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung eines Urteils vom November.

Seit dem Sommersemester 2007 müssen StudentInnen in Baden-Württemberg 500 Euro pro Semester bezahlen. Das Hochschulgebührengesetz ermöglicht den Universitäten aber, Studierende zu befreien, wenn sie "eine weit überdurchschittliche Begabung aufweisen oder im Studium herausragende Leistungen" erbringen.

Die Uni Freiburg befreite daraufhin alle Studenten, die per Test einen Intelligenzquotienten (IQ) von mindestens 130 nachwiesen oder ein Hochbegabten-Stipendium innehatten. Rund 650 der insgesamt 20.000 Freiburger Studenten konnten sich im vorigen Wintersemester deshalb die Überweisung der Gebühren sparen, davon etwa 150 dank eines IQ-Tests. Geklagt hatten daraufhin vier Studierende, die zwar hervorragende Leistungen aufwiesen, aus verschiedenen Gründen aber nicht von den Gebühren befreit wurden.

Wie schon im November berichtet, hatte ihre Klage Erfolg. Die Uni muss über die Anträge neu entscheiden. Aus der jetzt vorliegenden Begründung geht zudem hervor, dass bei der Gebührenbefreiung vor allem auf die Studienleistungen abgestellt werden soll. Nur zu Beginn des Studiums könne, weil noch keine Studienergebnisse vorliegen, auch ein IQ-Test oder Ähnliches herangezogen werden.

Bei der Auslegung des zugrunde liegenden Landesgesetzes kamen die Richter außerdem zum Ergebnis, dass alle Universitäten des Landes verpflichtet sind, eine derartige Begabtenförderung einzurichten. Bisher waren die Hochschulen und auch das Stuttgarter Wissenschaftsministerium davon ausgegangen, dass die Unis nach "hochschulpolitischem Ermessen" entscheiden können, ob sie einen Grips-Rabatt einräumen. Das könnte nun zu einer Klageflut in Baden-Württemberg führen. Denn nur die wenigsten Universitäten im Südwesten haben bisher entsprechende Regelungen eingeführt, teilweise war ihnen der Verwaltungsaufwand für ein Befreiungsverfahren zu hoch.

Da das Verwaltungsgericht Freiburg aber nur für den gleichnamigen Regierungsbezirk zuständig ist, hat das Urteil zunächst nur Auswirkungen auf die beiden südbadischen Universitäten in Freiburg und Konstanz. Kläger aus Stuttgart oder Heidelberg kämen zu anderen Gerichten in ihren Regierungsbezirken. Doch auch das Freiburger Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglicherweise geht die Freiburger Uni noch in Berufung.

Der Freiburger Asta fordert nun, dass das Geld für die Hochbegabten vor allem sozial bedürftigen Studierenden zugutekomme, sagte Jonathan Nowak vom Asta-Vorstand. "Wir halten Studiengebühren nach wie vor für sozial selektiv und versuchen gegenzusteuern, wo es nur geht."

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.