Wahlcomputer werden überprüft: Urnengang per Knopfdruck unsicher

Die Niederlande ziehen Wahlcomputer aus dem Verkehr, nachdem sie als "leicht manipulierbar" eingestuft wurden. Jetzt überprüft Deutschland seine Geräte.

Jedenfalls nicht so leicht manipulierbar: die gute alte Wahlkabine. Bild: dpa

In Deutschland wird die Zuverlässigkeit von Wahlcomputern überprüft. Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage von taz.de bestätigte, habe das hessische Innenministerium eine derartige Anfrage an das Haus von Wolfgang Schäuble (CDU) gestellt. "Derzeit wird zur Sicherheit von Wahlmaschinen ein Gutachten erstelllt", sagte eine Sprecherin des Ministeriums, "erst wenn das fertig gestellt ist, kann man entscheiden, ob die Computer zulässig sind oder nicht."

In Hessen wird Anfang des nächsten Jahres gewählt und einige Kommunen würden dies gerne per Stimmcomputer tun. Doch vor ein paar Wochen hatte das niederländische Innenministerium Wahlcomputer der Marke Nedap aufgrund eines kritischen Gutachtens aus dem Verkehr gezogen. Kurz danach veröffentlichten Hacker des Chaos Computer Club ebenfalls ein Gutachten, laut dem auch die deutschen Nedap-Rechner leicht manipulierbar sind. Ein Bürgerrechtler klagt deswegen sogar vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Das staatliche Urteil über den Urnengang per Knopfdruck wird von den Fachleuten der Physikalischen-Technischen Bundesanstalt (PTB) erstellt und soll nach Aussagen der Schäuble-Sprecherin im November oder Dezember dieses Jahres fertig sein. "Danach steht dann fest, ob unser Ministerium diese Computer für sicher und zulässig hält", sagte die Sprecherin weiter. Das habe auch Auswirkungen auf andere Länder in denen diese Computer verwendet würden.

Bei Bundestagswahlen dürften als unsicher befundene Computer gar nicht mehr verwendet werden, erklärte die Ministeriumssprecherin. Und auch auf Landtagswahlen hätte die Entscheidung der staatlichen Prüfer Einfluss. Denn viele Länder verweisen in ihren Wahlgesetzen darauf, dass verwendete Stimmcomputer vom Bund für zulässig erklärt werden müssen. Fällt ein Rechner durch, kann er dementsprechend auch nicht eingesetzt werden. Es gebe allerdings Ausnahmen heißt es in Berlin: "Überall dort wo es diesen Verweis im Wahlgesetz nicht gibt, können die Rechner bei Landtagswahlen dennoch eingesetzt werden. Und natürlich könnten die Länder auch ihre Wahlgesetze ändern."

Bürgerrechtler wie Constanze Kurz vom Chaos Computer Club hoffen jetzt, dass "Deutschland auf dem Weg ist, Wahlcomputer endgültig aus dem Verkehr zu ziehen." Kurz hat an dem Gutachten zur Gefährlichkeit von Wahlcomputern mitgearbeitet und findet, die Rechner seien "eine Gefahr die Demokratie." Die Wahlergebnisse seien zu leicht manipulierbar und auch nicht überprüfbar.

Das Innenministerium in Berlin dämpft solche Hoffnungen allerdings: Das Gutachten aus den Niederlanden beschäftige sich hauptsächlich mit der Vereinbarkeit von Computern und niederländischem Wahlrecht. Das sei auf Deutschland nicht übertragbar. Allerdings müssen auch die Ministerialen zugeben, dass "es in dem Papier auch Beurteilungen technischer Art gibt, die wir berücksichtigen müssen." Zudem sei ein Teil des Gutachtens noch nicht übersetzt.

Bisher hat die Physikalisch Technische Bundesanstalt die in Deutschland eingesetzten Wahlcomputer als unbedenklich und sicher eingestuft. In einem der taz vorliegenden Gutachten vom Mai 2007 kommen die staatlichen Prüfer zu dem Schluss "öffentlich aufgeworfene Bedenken können widerlegt werden und führen nicht zu einem Handlungsbedarf in Deutschland." Das könnte sich vielleicht bald ändern. Für das hessische Innenministerium wäre in einem solchen Falle klar, dass "sich die Frage des Einsatzes solcher Geräte für uns gar nicht mehr stellt."

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