Gentechnik: Kritik am Fördergesetz

Umweltschützer warnen vor der Novelle des Gentechnik-Gesetzes: Die Felder seien zu wenig vor gentechnisch veränderten Pflanzen geschützt.

Protest gegen Genmais in Hessen. Bild: dpa

BERLIN taz Die Novelle des Gentechnikgesetzes schafft ein neues "Gentechnik-Förderungsgesetz". So sieht es zumindest der Agrarexperte des Umweltverbandes BUND, Hubert Weiger. Am Freitag soll die geplante Novelle im Bundesrat beraten werden. Am Montag stellten BUND und der ökologische Anbauverband Bioland in Berlin ihre gemeinsamen Forderungen an die Bundesländer vor. Denn ihrer Ansicht nach müssen das Gesetz nachgebessert und die Maßnahmen zum Schutz vor der Gentechnik verschärft werden. Schließlich solle weiterhin eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Deutschland möglich sein.

Die bislang geplanten Haftungsregeln sind für Weiger nicht ausreichend. Diese würden erst greifen, wenn eine Ernte zu 0,9 Prozent genetisch verunreinigt sei. Er fordert, den Haftungswert auf 0,1 Prozent herabzusetzen. "Ansonsten bleiben die Biobauern auf ihrer Ware sitzen, da ihre Kunden nichts mehr kaufen", sagt Weiger. Imageschäden und Einkommensverluste seien die Folgen.

Nach der Novelle ist es den Landwirten erlaubt, nach Absprache auf einen Mindestabstand zwischen Feldern mit genetisch veränderten und gentechnikfreien Pflanzen zu verzichten. "Das wäre Wahnsinn", meint Thomas Dosch, Präsident von Bioland. Das Gegenteil sei nötig: Sei der Abstand von Gentech-Mais bislang auf 150 Meter zu konventionellen und 300 Metern zu Biofeldern festgesetzt, solle er mindestens 1 Kilometer betragen. So könne eine schleichende Verunreinigung der gesamten Nahrungskette verhindert werden.

Laut Weiger muss der vollständige Weg eines Produkts betrachtet werden: vom Anbau der Pflanze über die Lagerung, den Transport bis hin zur Verarbeitung. "Um eine Verunreinigung der Ernte wirklich ausschließen zu können, muss dieser Prozess bei Bioprodukten komplett von dem bei genetisch veränderten Pflanzen abgetrennt werden." Das könne sich aber kein Bauer leisten. Deshalb sind Weiger und Dosch der Meinung, dass für sämtliche Kosten zur Qualitätssicherung die Gentechnik-Industrie und -Anbauer aufkommen sollten.

Schließlich stehe in Deutschland die "Zukunft der Lebensmittelverarbeitung" auf dem Spiel. So hat beispielsweise Claus Hipp, Chef des gleichnamigen Babynahrungs-Herstellers, bereits angekündigt, seine Produkte künftig aus dem Ausland zu beziehen, sollte in Deutschland nicht mehr gewährleistet sein, dass Waren genetisch unverändert bleiben. Dadurch seien Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet, befürchtet Weiger.

Laut BUND und Bioland sollten sich die Bundesländer ein Beispiel am Nachbarn Österreich nehmen. Dort gibt es in der Steiermark das Gentechnik-Vorsorge-Gesetz, das inzwischen etliche Bundesländer übernommen haben. Nun entscheiden die Landesregierungen darüber, ob ein Bauer gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen darf. Zudem liegt der Schwellenwert für Verunreinigungen bei 0,1 Prozent. Damit setzt Österreich laut BUND neue Wettbewerbsstandards. JULIA LANGENSIEPEN

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