Absprachen-Verdacht : EU-Verfahren gegen Eon und GDF

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den Eon-Konzern und die Gas-Gesellschaft Gaz de France eingeleitet. Der Vorwurf: Absprachen zur Markt-Aufteilung.

Vorwurf der Kartellabsprache: Hauptverwaltung von Eon Ruhrgas in Essen Bild: dpa

BRÜSSEL taz/dpa Der deutsche Energiekonzern Eon und die französische Gas-Gesellschaft Gaz de France sollen sich unerlaubterweise über eine Aufteilung ihrer Gasmärkte abgesprochen haben. Die EU-Kommission teilte am Dienstag in Brüssel mit, sie habe gegen die Energieversorger ein Verfahren wegen Verdachts von "wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen" eingeleitet.

Nach Angaben der Kommission stehen Eon und Gaz de France im Verdacht, sich über eine Aufteilung der Märkte abgesprochen zu haben. Sie sollen vereinbart haben, sich auch nach der Liberalisierung der europäischen Erdgasmärkte jeweils vom Heimatmarkt des anderen fernzuhalten. Die EU-Kommission, die auch als oberste Kartellbehörde der EU funktioniert, hatte im vergangenen Sommer die Büros von mehreren Energieversorgern, darunter auch Eon, durchsuchen lassen.

Die Vereinbarung der beiden Unternehmer, jeweils kein Gas auf dem Heimatmarkt des anderen zu verkaufen, soll sich vor allem auf die gemeinsam betriebene MEGAL-Pipeline beziehen, über die Erdgas von Tschechien und Österreich nach Süddeutschland und Frankreich befördert wird. An den "mutmaßlichen Praktiken" seien sowohl die Eon AG als auch die Eon Ruhrgas AG und die Eon Gastransport AG beteiligt gewesen.

Die Kommission betonte jedoch, die Einleitung des Verfahrens bedeute noch nicht, dass ihr "schlüssige Beweise für einen Verstoß" gegen das EU-Wettbewerbsrecht vorliegen. Sie betrachte die Angelegenheit aber als "vorrangig" und werde sie nun "eingehend untersuchen".

Sollten die Unternehmen, die nun zu den Vorwürfen offiziell Stellung nehmen können, von der Kommission eines wettbewerbswidrigen Verhaltens für schuldig befunden werden, so drohen Strafgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.

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