Betriebsräte: Uhl gibt Bordellbesuche auf VW-Kosten zu

Der Ex-SPD-Parlamentarier Uhl ist in der VW-Affäre zu einer Geldstrafe verurteilt worden. VW-Feiern mit Prostituierten waren seit 1994 üblich, so ein Zeuge.

Sagte Sorry: Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Uhl Bild: dpa

WOLFSBURG taz Mit der Verurteilung des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl zu 39.200 Euro Geldstrafe ist der zweite Prozess zur VW-Affäre gestern in Wolfsburg überraschend schnell zu Ende gegangen. Uhl legte zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht das von seinem Verteidiger schon angekündigte Geständnis ab. Amtsrichter Heiner Dickhuth hörte nur einen Zeugen, den lange Zeit für die Betriebsratsspesen zuständigen Ex-VW-Manager Klaus-Joachim Gebauer.

In seinem Urteil folgte Dickhuth dann genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Uhl wurde schuldig gesprochen, in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Medien fünf falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben zu haben. Außerdem wurde er wegen Beihilfe zur Untreue in zwei Fällen verurteilt, weil er 2001 in Barcelona und Seoul Umgang mit von VW bezahlten Prostituierten hatte und wusste, dass diese aus der Firmenkasse entlohnt wurden.

Uhl gab in seinem Geständnis insgesamt vier Begegnungen mit Prostituierten auf Firmenkosten zu. Zwei dieser Betriebsfeiern fanden allerdings schon 1999 in Hannover statt und konnten wegen Verjährung nicht mehr angeklagt werden. Der Zeuge Gebauer sagte aus, Feiern von VW-Betriebsräten mit Prostituierten seien bereits seit 1994 üblich gewesen. Er belastete in seiner Aussage zudem den niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Günter Lenz, der Vorsitzender des Betriebsrats von VW Nutzfahrzeug in Hannover ist. Gebauer stellte Lenz sogar als Mitorganisator zweier Partys mit Prostituierten in Hannover dar und schrieb ihm Kontakte zum Rotlichtmilieu der niedersächsischen Landeshauptstadt zu. Uhl dagegen vermied in seinem Geständnis jede Äußerung über andere Betriebsratsmitglieder. Sein Verteidiger wies entsprechende Fragen der Anklage mit der Bemerkung zurück, man dürfe von dem Angeklagten nicht erwarten, "dass er Kronzeugenfunktionen übernimmt".

Uhl zeigte allerdings Reue: "Ich bereue, was ich getan habe und stehe dafür ein. Ich bitte alle, die ich enttäuscht habe, um Verzeihung." Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff hatte zuvor daran erinnert, dass der Betriebsrat mit seinen Eskapaden auf Firmenkosten "ganz besonders seine Vertrauensstellung als Arbeitnehmervertreter missbraucht" habe. Wolff sprach von einem Verrat an den Arbeitnehmern, die Uhl gewählt hatten.

Für die Geldstrafe fielen die falschen eidesstattlichen Versicherungen am stärksten ins Gewicht. Für die Beihilfe zur Untreue reiche angesichts des bei von entstandenen Schadens von insgesamt rund 1.300 Euro eine kleine Geldstrafe aus, meinte Richter Dickhuth. Die vor Gericht von Uhl abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen hätten jedoch die Pressefreiheit eingeschränkt. Zudem sei durch sie auch die Justiz missbraucht worden. Allein für die wichtigste, die erste der fünf falschen Versicherungen, verhängte der Richter eine Strafe von 120 Tagessätzen.

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