Der offizielle Weg

MINIJOBS Die bundesweite Haushaltsjobbörse vermittelt Altenhelfer, Putzkräfte oder Babysitter an Privathaushalte, um dadurch „geringfügig Beschäftigte“ zu legalisieren

Für über die Haushaltsjobbörse vermittelte Minijobs wird der Mindestlohn bezahlt Foto: Juice Images/F1online Bildagentur

Von Hannes Koch

Der „rüstige Rentner“ wohnt in der Nähe des U-Bahnhofs Bernauer Straße und sucht eine „zuverlässige Haushaltshilfe“. Weil er stark sehbehindert sei, gehe es ihm vor allem um Unterstützung beim Putzen und bei der Erledigung der Post, schreibt er in seiner Anzeige. Diese hat er in der Haushaltsjobbörse veröffentlicht, die im Auftrag der Bundesregierung im Internet steht. Privathaushalte können hier kleine Stellen zum Putzen, für Gartenarbeit oder die Unterstützung von Senioren anbieten, Arbeitnehmer solche Jobs finden. An einem normalen Tag gibt es rund zehn solcher Stellenangebote für den Berliner Postleitzahlbereich 10963. Ihre Zahl übersteigt die Nachfrage der Jobsuchenden. Wer dringlich einen Zuverdienst braucht – die Zahl dieser Menschen steigt seit Jahren (siehe Kasten) –, hat also gute Chancen. Die Idee der Haushaltsjobbörse ist einfach: Bundesweit sollen Leute, die Mini­jobs in den haushaltsnahen Dienstleistungen übernehmen wollen, und Privatpersonen, die Unterstützung brauchen, leichter zusammenfinden.

Seit vergangenen November steht die Seite im Netz. Nur wenige Angaben muss man in die Suchmaske eintragen. Wer will, kann genauere Beschreibungen seiner Qualifikationen oder Tätigkeitsbeschreibungen hinzufügen. Allerdings beinhaltet dieses offizielle Angebot in Konkurrenz zu bestehenden privaten Vermittlungen mehr als eine praktische Hilfe. Dahinter steht eine sozialpolitische Absicht: „Wir wollen dazu beitragen, nicht angemeldete Stellen zu legalisieren“, sagt Claudia Müller, Sprecherin der Minijobzentrale, die die Jobbörse betreibt.

Denn Millionen kleine Jobs werden in Deutschland an Steuer und Sozialversicherung vorbei abgewickelt, also schwarz und illegal. Erst rund 284.000 sind bisher bei der zuständigen Mini­job­zentrale angemeldet. Diese Zahl soll durch die neue Institution erhöht werden. Wer eine Haushalts-, Pflege- oder Gartenhilfe offiziell anmelden will, um die gesetzliche Steuer und Sozialversicherung zu entrichten, muss es hier tun. Aber Sprecherin Müller stellt klar: Die Jobbörse diene nicht der Ermittlung. Wer eine Stelle anbiete oder suche, brauche keine Angst zu haben, dass die Minijobzentrale in der Vergangenheit der Kontaktsuchenden herumbohre und versuche, Schwarzarbeit aufzudecken.

Die Vermittlung von Minijobs im haushaltsnahen Bereich findet sich unter der Adresse www.haushaltsjob-boerse.de. Das Service-Center ist telefonisch unter der Nummer 0355-2902-70799 zu erreichen.

Um Minijobbs offiziell anzumelden, geht man auf www.minijob-zentrale.de. Unter „Downloadcenter“ steht dort ein Formular bereit. Die Anmeldung, die nur wenige Minuten braucht, übernimmt der Privathaushalt, der einen Minijobber beschäftigten möchte. Das unterschriebene Formular schickt man an die Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See, Minijobzentrale, 45115 Essen.

Es werde nicht einmal überprüft, ob die mittels der Börse vereinbarten Tätigkeiten auch wirklich angemeldet würden. Aus diesem Grund kann Müller auch nicht sagen, wie viele erfolgreiche Vermittlungen die Börse bislang ermöglichte. Nur so viel ist bekannt: Etwa 1.700 Interessierte besuchen täglich die Internetseite, monatlich kommen etwa 1.000 Kontakte zwischen potenziellen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zustande.

Wichtig ist, dass auch für die über die Börse vermittelten Jobs seit Anfang diesen Jahres der gesetzliche Mindestlohn gilt. Haushalte, die eine Putzfrau anstellen oder einen Helfer beschäftigen, der den Großvater zum Arzt fährt, müssen mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen. Ein Blick in die Inserate zeigt: Die anbietenden Berliner Haushalte haben das Prinzip verstanden. Sie zahlen zehn oder elf Euro pro Stunde, manchmal aber auch deutlich mehr. Auch für die Mini­jobs gelten allerdings die üblichen Ausnahmen: Beispielsweise Beschäftigte unter 18 Jahren und ohne abgeschlossene Ausbildung oder Langzeitarbeitslose haben kein Recht auf den Mindestlohn und müssen sich mit weniger Geld begnügen.

Minijobber dürfen maximal 450 Euro pro Monat verdienen. Hat man sich entschlossen, die Tätigkeit bei der Minijob­zen­tra­le anzumelden, müssen die Arbeitgeber einen Beitrag von 12,54 Prozent des Lohns an die Sozialversicherung und das Finanzamt entrichten.

Kleine Jobs werden an Steuer und Sozialversicherung vorbei abgewickelt

Abgewickelt wird beides von der Minijobzentrale. Der Versicherungsanteil in Höhe von 12,54 Prozent ist zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlen, darf den Minijobbern also nicht vom Gehalt abgezogen werden. Anders sieht es mit der Pauschalsteuer von zwei Prozent aus. Diese kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer aufbürden. Wie Haushalte und Minijobber die zusätzlichen Kosten tatsächlich untereinander verteilen, kontrolliert die Essener Institution allerdings ebenfalls nicht.

Zusätzlich können die Haushalts-, Senioren- und Gartenhelfer freiwillig 13,7 Prozent ihres Lohns in die Rentenversicherung einzahlen. Das verbessert ihre spätere Altersversorgung etwas, wobei sich eine einträgliche Rente bei derart niedrigen Verdiensten nicht erwirtschaften lässt. Allerdings erwerben die Minijobber so den Anspruch auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung, einschließlich Reha-Behandlungen nach Arbeitsunfällen.