Sieg für Jehova

Gerichts-Urteil

Bremen hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Teilniederlage gegen die Zeugen Jehovas erlitten. Die Richter gaben einer Verfassungsbeschwerde der Religionsgemeinschaft aus dem Jahr 2011 statt. Genauer gesagt: Sie erklärten einen Artikel der Landesverfassung Bremens für verfassungswidrig.

Die Zeugen Jehovas wollen in Bremen den Status einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ erhalten. Der räumt ihnen ähnliche Privilegien wie den christlichen Kirchen bei der Gründung konfessionell gebundener Kindergärten oder Schulen ein, etwa das Recht, Kirchensteuern zu erheben oder konfessionellen Religionsunterricht anzubieten. Zwölf der 16 Bundesländer haben den Zeugen Jehovas diesen Status eingeräumt.

Hauptkriterium ist die „Rechtstreue“ einer Religionsgemeinschaft – und die zweifelt Bremen bei den Zeugen Jehovas an: Durch die Verweigerung von Bluttransfusionen oder durch nicht tolerable Erziehungsmethoden wie dem Schlagen von Kindern sei eben jene Rechtstreue nicht gewährleistet, argumentiert die Bürgerschaft.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte nun, es sei gar nicht Sache des Parlaments, sondern der Verwaltung, über die Körperschaftsverleihung zu entscheiden. Bremen, das als einziges Bundesland die Verleihung des Status durch ein von der Bürgerschaft verabschiedetes Landesgesetz regelt, verstoße also gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Nun muss auch Bremen auf Verwaltungs­ebene eine Entscheidung fällen.

Und die wird wohl zugunsten der Zeugen Jehovas ausfallen müssen: In einem Musterverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin wurden 2005 die Vorwürfe gegen sie zurückgewiesen, da es kaum Belege für kinderfeindliche Erziehungsmethoden gebe und die Religionsgemeinschaft akzeptiere, dass der Staat verwehrte Bluttransfusionen im Ernstfall durchsetzt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dieses Urteil. Daraufhin wurden die Zeugen in Berlin als Körperschaft anerkannt – und das wird wohl auch Bremen jetzt tun müssen. SCHN