Portrait
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Bald Rentner: Generalstaatsanwalt Wolfgang Müller-Gabriel Foto: dpa

Der Unauffällige

Wenn Wolfgang Müller-Gabriel heute in sein Büro zurückkommt, hat er wohl seinen letzten Sommerurlaub hinter sich: Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt wird in diesem Jahr 68 Jahre alt und erreicht damit die Altersgrenze für diesen Posten. Das Justizministerium sucht einen Nachfolger zum 1. Januar 2016. Müller-Gabriel selbst kam 2011 erst nach einigem Hickhack ins Amt: Er war nicht die erste Wahl der damaligen schwarz-gelben Landesregierung. Die hatte sich zunächst für einen niedersächsischen Juristen mit FDP-Parteibuch entschieden. Einer der acht unterlegenen Bewerber klagte und erreichte eine Neuausschreibung des mit 100.000 Euro Jahressalär dotierten Postens – Gewinner war dann Müller-Gabriel.

Der Jurist wurde in Mohrkirch (Kreis Schleswig-Flensburg) geboren, Abi und Studium absolvierte er in Kiel. Seine Karriere begann er 1976 bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe, etwas mehr als zehn Jahre später war er schon bei der Generalstaatsanwaltschaft. Er wurde zuständig für Personal, Leitender Oberstaatsanwalt und 2000 Stellvertreter des Generalstaatsanwalts, dessen Posten er schließlich übernahm.

Der Generalstaatsanwalt ist Chef aller Staatsanwälte im Bundesland. Müller-Gabriel kommt immer dann in die Medien, wenn er seinen Jahresbericht vorstellt und etwa wie jüngst über die Belastungen der Ermittlungsbehörden durch Wirtschaftsstrafverfahren berichtet. Oder er muss sich als oberster Chef äußern, wenn etwas schief läuft in den Staatsanwaltschaften im Land; wenn zum Beispiel ein Laptop gestohlen wird, der Beweismittel in einem wichtigen Strafverfahren ist. Müller-Gabriel kündigte eine Task-Force an, die sich um die Datensicherheit bei den Strafverfolgern kümmern soll.

Im Rahmen der Affäre um den Steuerdeal der damaligen Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke (SPD) mit einem Augenarzt geriet Müller-Gabriel kurz selbst ins Rampenlicht. Er musste eine Strafanzeige prüfen: Der damalige Innenminister Andreas Breitner (SPD) hatte sich von Gaschke und ihrem Mann „als Verfassungsorgan“ genötigt gefühlt. Müller-Gabriel gab den Fall nach Hamburg ab – wie es ein Staatsvertrag für solche Delikte vorsieht. DKU