Rot-Grün beseitigt elitäre Praxis

KUNGELEI Ohne Debatte sorgt die Bürgerschaft dafür, dass ihr Präsident den Parlamentsdirektor ganz ohne Ansehen der Qualifikation ins gutdotierte Amt berufen darf

Nahezu geräuschlos hat die Bürgerschaft am Mittwochnachmittag ein Problem gelöst, ohne es beim Namen zu nennen: Seit zwei Legislaturperioden gibt es große Schwierigkeiten, für den Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber (SPD) einen Bürgerschaftsdirektor zu finden oder wenn einer gefunden ist, ihn zu halten.

Die Lösung soll eine Änderung des Bremischen Beamtengesetzes bringen, die als „Dringlichkeitsantrag“ eingebracht und ohne Debatte beschlossen wurde: Paragraf 10 Absatz 1 des Beamtengesetzes erwähnt nun wie nebenbei eine „auf Vorschlag des Präsidenten oder der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft erfolgende Ernennung einer Bürgerschaftsdirektorin oder eines Bürgerschaftsdirektors …“

Die Pflicht der Ausschreibung der Stelle war in das Beamtengesetz im Jahre 2009 hineingeschrieben worden – auf Initiative der Grünen. Der amtierende Bürgerschaftsdirektor Rainer Oellerich war von dem Präsidenten Christian Weber 2007 vorzeitig in den Ruhestand geschickt worden und er wollte die ehemalige Sozialsenatorin und Genossin Karin Röpke, die wegen der Kevin-Affäre gerade zurückgetreten war, auf den Posten setzen. Es gab heftige Proteste – und die Änderung des Beamtengesetzes, um den Anschein von Kumpelwirtschaft zu vermeiden und zukünftig in einem transparenten Ausschreibungsverfahren „Bestenauslese“ für dieses Amt zu betreiben.

Die Wahl fiel nach der Ausschreibung auf einen erfahrenen Beamten aus Berlin, Karl-Heinz Hage, der noch heute der Ansicht ist, der Direktor der Bürgerschaft müsse sich als „Dienstleister für alle Abgeordneten, Fraktionen und Parlamentsgremien“ verstehen und im Zweifelsfall auch Minderheitsrechte gegen die Interessen der stärksten Fraktion vertreten. „Professionelle Qualität, Kontinuität sowie die nötige Unabhängigkeit“ seien erforderlich.

Im Januar 2012 schickte Parlamentspräsident Christian Weber auch diesen Bürgerschaftsdirektor nun in den vorzeitigen Ruhestand. Bis heute muss Bremen Anteile an dessen Bezügen zahlen, sparte aber gleichzeitig über Jahre die Ausgaben für diese Stelle. Denn die Stelle wurde ausgeschrieben, aber nicht besetzt: Es bewarb sich eine qualifizierte Juristin aus dem Hause, die jahrelang als Stellvertreterin gewirkt hatte. Aber Weber wollte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Frank Pietrzok haben. Das ging vor Gericht schlecht aus – Grundsätze der Bestenauslese waren verletzt worden, in der Stellenbeschreibung war juristische Qualifikation verlangt worden.

Seither war es ruhig. Einen neuen Versuch, die Stelle zu besetzen, gab es nicht. Das soll sich jetzt offenbar hurtig ändern: Das am Mittwoch geänderte Beamtengesetz formuliert keine Qualifikationsanforderungen, spart die Ausschreibung – und tritt „am Tage nach seiner Verkündung in Kraft“. kawe