Ende einer Dienstfahrt

Missbrauch Am Landgericht bestätigt sich Urteil gegen Feuerwehrmann, der eine Patientin befingerte

Was er von Beruf sei, will der Richter von dem Angeklagten wissen. „Feuerwehrmann“, sagt der große Mann mit brüchiger Stimme. Alexander F. weiß, dass er sich zum letzten Mal in seinem Leben so bezeichnet hat. Vor zwei Jahren ist der 36-Jährige wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Widerstandsunfähigen zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden – und dabei blieb es nun.

Der Amtsrichter glaubte der Zeugin, der heute 21-jährigen Abiturientin Sandra M. (Name geändert). Unter Tränen hatte sie von jener Nacht im Juni 2011 berichtet, als sie nach der Einnahme von Antibiotika Alkohol trank und umkippte. Ihr Freund rief die Feuerwehr, ein Krankenwagen mit drei Mann Besatzung kam und lud die Frau ein.

Unbemerkt von seinen beiden Kollegen vorne im Wagen muss der massige F. dann während der Fahrt in den Ausschnitt der Frau gefasst und ihre Brüste berührt haben. Sie habe gemerkt, dass F. ihr in den Schritt griff, dann ihre Hose öffnete, bis er schließlich ihren Intimbereich betastete. „Das ging die ganze Fahrt über. Ich konnte mich nicht wehren“, erklärte sie dem Gericht. Erst im Krankenhaus realisierte sie den Vorfall. Sie zeigte F. an.

Der bestritt lange, die Tat begangen zu haben. Nach dem ersten Urteil ging er in Berufung. Sein Verteidiger hatte weitere Gutachten beantragt. Im Ergebnis wurde die Beweislast aber immer größer, sodass sich F. nun dazu entschloss, die Feststellungen zur Tat nicht mehr anzufechten. Im Gegenzug bot das Landgericht dem nicht vorbestraften und demnächst aus dem Staatsdienst entlassenen Beamten und zweifachen Vater eine Haftstrafe von zwei Jahren. Das ist die höchste Strafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Nach dem Urteilsspruch, in dem F. vor allem der Vertrauensbruch angekreidet wurde, den er in seiner Funktion als professioneller Helfer und Retter begangen habe, wirkte er gelöst, als sei nun auch von ihm eine Last abgefallen. Zukünftig will er als Lkw-Fahrer arbeiten, er wird dann Gegenstände transportieren. Uta Eisenhardt