Must-have für Hundebesitzer

HAFTPFLICHT Müssen Hundebesitzer ihre Tiere versichern? Schleswig-Holstein hat eine bewusst unklare Regelung gefunden, um Härtefälle zu vermeiden

Sie sollen, aber sie müssen nicht. Oder doch? In Schleswig-Holstein ist die Regelung zur Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer ab dem ersten Januar 2016 nicht mehr ganz eindeutig. Das im Juni beschlossene Gesetz erklärt, jeder Hundebesitzer „soll“ eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abschließen. „Für den normalen Hundebesitzer ist das aber ein Muss“, stellt Detlef Matthiesen, Tierarzt und Tierschutzpolitiker der Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag, klar. Es werde jedoch weder kontrolliert noch geahndet.

Für Schäden aufkommen müssen Hundebesitzer in jedem Fall. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass jeder Tierbesitzer für die Handlungen seines Tieres verantwortlich ist, unabhängig davon, ob er dafür etwas kann oder nicht. Die normale private Haftpflichtversicherung übernimmt hier nur Schäden von gezähmten Kleintieren wie Katzen, Mäusen, Vögeln oder Fischen. Hunde- und Pferdebesitzer müssen für ihre Tiere eine eigene Versicherung abschließen.

Hamburg, Niedersachsen und drei weitere Bundesländer haben die Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer zur Pflicht gemacht. „Das ist vollkommen richtig“, sagt der Vorsitzende des Vereins der Hundefreunde Hamburg, Gerhard Langensiepen. Hundebesitzer würden sonst die finanziellen Gefahren unterschätzen, die von Unfällen mit Hunden ausgelöst werden können. Hier müsse der Staat Verantwortung übernehmen. Gesellschaftlich problematisch werde eine fehlende Haftpflichtversicherung erst, wenn der Halter des Tieres die entstandenen Schäden nicht mehr tragen kann, also die Opfer auf den Kosten sitzen bleiben. „Sie glauben doch nicht, dass jemand Ihnen ohne Versicherung auch nur einen Cent zahlt“, befürchtet Langensiepen.

Die CDU fordert klare Versicherungspflicht

Die weiche schleswig-holsteinische Regelung soll Härtefälle schonen. Hier gehe es laut Grünen-Sprecher Matthiessen zum Beispiel um alte Menschen, für die der Hund eine sehr wichtige soziale Bezugsperson sei, die sich die Versicherung aber nicht leisten könnten. Kontrolliert und sanktioniert wird die Versicherungspflicht deshalb nur bei Hunden, die schon einmal auffällig geworden sind. Man kann also nicht direkt für eine fehlende Versicherung bestraft werden. Die einmalige Koalition aus SPD, Grünen, FDP und SSW setze hier auf die Verantwortung der Hundehalter, so Matthiesen.

Das reicht der CDU hingegen nicht. Ihr agrar- und umweltpolitischer Sprecher Heiner Rickers wünscht sich „klare Verhältnisse“ und fordert eine allgemeine Versicherungspflicht.Wenn es nach der CDU geht, ist „Sollen“ also nicht genug, Hundebesitzer sollen auch noch „Müssen“. AWE