in aller kürze
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Nur Schulmedizin ist ethisch vertretbar

Die Homöopathie als alternative Behandlungsmethode ist nach Auffassung des Bremer Gesundheitswissenschaftlers Norbert Schmacke mit ethischen Grundsätzen der Medizin nicht vereinbar. In der Bewertung der Homöopathie und der Schulmedizin messe der Gesetzgeber mit zweierlei Maß, kritisierte der Professor, der am Institut für Public Health und Pflegeforschung der Uni Bremen arbeitet. Er hat zu dem Thema eine Literaturstudie verfasst, die im November erscheint. Schmacke sagte, trotz jahrzehntelanger Bemühungen gebe es bislang keine wissenschaftlich stichhaltige Studie über Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit von Homöopathie. Umso verblüffender sei es, dass sie zum Leistungskatalog der Krankenversicherungen gehöre und rechtlich privilegiert werde: Der Gesetzgeber legitimiere den Einsatz entsprechender Mittel bereits, wenn Vertreter der Homöopathie dies für ausreichend begründet hielten und eine entsprechende Nachfrage bestehe. Im Gegensatz dazu seien für schulmedizinische Präparate ausgeklügelte Zulassungen nötig. Für die Homöopathie gebe es „nicht annähernd“ vergleichbare Verfahren. Derart unterschiedliche Maßstäbe seien unter dem Gesichtspunkt des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ethisch nicht verantwortbar, führte Schmacke aus. Zudem würden in der Homöopathie die Kranken nicht darüber aufgeklärt, dass nach vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnis der erlebte Nutzen nur auf den Placebo-Effekt zurückgeführt werden könne. Laut Schmacke versprechen Homöopathen Heilungserfolge auch bei Krebs oder Schlaganfall. Der Einsatz von Placebos unter falschen Heilversprechen sei illegitim.  (epd)