Pakete gegen das Stimmungstief

Soli-Aktion Das Schwarze Kreuz wirbt auch in diesem Jahr um Menschen, die Gefangenen Weihnachtspakete schicken möchten. Da darf allerdings bei weitem nicht alles hinein

„Mir bedeutet das Paket sehr viel, denn Sie sind der Einzige, von dem ich zu Weihnachten etwas bekommen habe.“ Das schreibt Werner Herzig (Name geändert) aus der Justizvollzugsanstalt Wunstorf. Er ist einer von 803 Inhaftierten, die 2014 über die christliche Straffälligenhilfe Schwarzes Kreuz ein Weihnachtspaket mit Lebensmitteln erhielten. Auch in diesem Jahr sucht das Schwarze Kreuz wieder Menschen, die für Gefangene ein Päckchen packen wollen.

„Weihnachten ist ein Familienfest. Für viele Personen hinter Gittern ist es eine schwierige Zeit, weil die Trennung von der Familie als besonders schlimm empfunden wird. Nur wer sonst kein Paket bekommt, wird über uns beschenkt, das hilft gegen das Stimmungstief“, sagt Ute Passarge, für die Öffentlichkeitsarbeit in der Bundesgeschäftsstelle Celle des Schwarzen Kreuzes zuständig.

Vize-Geschäftsführerin Irmtrud Meifert berichtet, dass es früher leichter war, Geschenksendungen in den Knast zu schicken: „Bis vor rund zehn Jahren war der Bund für die Gefängnisse zuständig. Inhaftierte konnten im Jahr drei Pakete bekommen: zu Weihnachten, zum Geburtstag und zu einem frei gewählten Termin.

Doch seit die Bundesländer verantwortlich sind, haben sie diese Regelungen meist verschärft, wegen des Aufwandes bei der Kontrolle der Pakete. So ist es in Niedersachsen, Hamburg, Bremen und sechs weiteren Bundesländern verboten, Pakete zu Weihnachten direkt an einen Gefangenen zu senden. Dort leitet das Schwarze Kreuz die von Einzelpersonen oder Kirchengemeinden gestifteten Pakete an einen Gefängnispastor oder einen Mitarbeiter des JVA-Sozialdienstes weiter, der den Inhalt an die verteilt, die sonst keine Geschenke bekommen. Passarge betont: „Ob jemand an Gott glaubt, spielt da keine Rolle.“ Andererseits kann auch der Spender keine Wünsche äußern oder Bedingungen stellen: Ob sein Paket an einen Dieb oder einen Mörder geht, erfährt er grundsätzlich nicht.

Auch der Verein „Freiabonnements für Gefangene“ sucht Spender für Weihnachtspakete. „Es gibt keine Zeit im Jahr, in der das Gefühl des Eingesperrtseins schmerzvoller ist, als zu Weihnachten. Ein Weihnachtspaket bringt Weihnachtsfreude“, heißt es auf der Homepage des Vereins, der 1985 unter anderem vom Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele (Grüne) gegründet wurde, um Gefangene mit kostenlosen Zeitungen wie der taz zu versorgen. Derzeit warten rund 1.500 Gefangene auf ein Freiabo. Vor einem Jahr bekamen über den Verein zudem 282 Inhaftierte ein Weihnachtspaket bzw. Weihnachtsersatzpaket, gespendet von Privatpersonen.

In den Bundesländern, in denen JVA-Insassen zu Heiligabend kein Päckchen empfangen dürfen, wird ihnen vom Verein als Ersatz eine Spende von 30 Euro überwiesen. Wer möchte, kann einem Gefangenen zu Weihnachten auch ein Buch schenken.

Überhaupt darf in so ein Päckchen nicht alles hinein: Viele Dinge wie Kleidung, Basteleien, Briefe, Kerzen oder Teelichter sind in der Regel verboten, ebenso Alkohol (auch in Pralinen), Lebensmittel in Konserven und Tuben, Obst, Nüsse in Schalen, Medikamente. „Einige Justizvollzugsanstalten haben darüber hinaus eigene Regelungen, die z. B. Selbstgebackenes verbieten, weil in der Vergangenheit damit etwas hineingeschmuggelt wurde“, sagt Passarge. Besonders gern bekämen die Gefangenen Tabak und Kaffee, sagt sie. Das Paket darf maximal fünf Kilo wiegen. Passarge: „Im letzten Jahr konnten wir alle Bitten um ein Paket erfüllen – wir hoffen, dass sich auch diesmal wieder genügend Spender bei uns melden.“

Näheres über die Aktion des Schwarzen Kreuzes auf www.naechstenliebe-befreit.de oder unter Tel. 05141/94616. Informationen über die Weihnachtspakete von „Freiabonnements für Gefangene“ finden sich auf www.freiabos.de.

Joachim Göres