Keine Strafen für Organ-Betrüger?

MEDIZIN Staatsanwälte bezweifeln Strafbarkeit von Datenmanipulation

BERLIN taz | Nach den Manipulationen von Patientendaten an mehreren deutschen Kliniken für Organtransplantationen haben die ermittelnden Staatsanwaltschaften in München und Regensburg Erwartungen gedämpft, das ärztliche Fehlverhalten könne strafrechtlich geahndet werden. „Wir gehen davon aus, dass die Datenveränderungen per se nicht strafbar sind“, sagte der Münchner Behördensprecher, Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch, der taz. „Wir haben hier eine Strafbarkeitslücke“, sagte Steinkraus-Koch. Ermittelt werde wegen Körperverletzung. „Hier aber stoßen wir auf das Problem der strafrechtlichen Kausalität: Hat wirklich Patient X Schaden genommen, ist er gar gestorben, weil Patient Y auf der Warteliste nach oben gerückt ist?“ Ein solcher direkter Zusammenhang sei kaum nachweisbar.

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