Behörde aufgelöst

Brandenburg Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wird nicht mehr gebraucht

Nach 24 Jahren stellt das Brandenburger Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen mit Beginn des Jahres 2016 seine Arbeit ein. „Alle Aufgaben sind nahezu erledigt“, sagt der für die Behörde zuständige Finanzminister Christian Görke (Linke). In Berlin, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es das Amt noch. In Thüringen wurde es 2012 geschlossen.

Gegründet wurde die Brandenburger Behörde 1991. „In vielen Orten waren die ungeklärten Eigentumsverhältnisse eines der größten Investitionshindernisse“, betont Görke. Es ging um Fälle aus der Zeit von 1933 bis 1945, von 1945 bis 1949 und dann bis 1990. „Das war ein völlig neues Rechtsgebiet“, sagt der frühere Behördenchef Reinhard Bodenstab, der seit 1993 im Landesamt tätig war und seit 2014 im Finanzministerium arbeitet.

In Brandenburg mussten im Verhältnis zu den anderen neuen Ländern die meisten Rückübertragungsansprüche bearbeitet werden. Rund 623.000 Anträge gingen ein: waschkörbeweise mussten die Postboten Schreiben abliefern. „Alle erwarteten eine schnelle Entscheidung, wollten wieder über ihr Alteigentum verfügen“, sagt Bodenstab. „Ziel war ein sozialverträglicher Interessenausgleich“, so der frühere Leiter. Am Ende wurden 280.000 Anträge auf Rückübertragung abgelehnt, in fast 33.000 Fällen Entschädigungen zugestanden. (dpa)