Atommüll zum Export

ENDLAGERUNG Bundesregierung plant eine Lockerung des Ausfuhrverbots. Umweltverbände sind empört

BERLIN taz | Deutscher Atommüll soll in Zukunft zur Endlagerung auch ins Ausland transportiert werden können. Das sieht eine Novelle des Atomgesetzes vor, die im Bundesumweltministerium geschrieben wurde und über den Jahreswechsel den Umweltverbänden zur Stellungnahme zugleitet wurde. Bislang ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der hochradioaktive Müll aus den deutschen Atomkraftwerken auf Dauer nur im Inland gelagert werden darf. Umweltschützer sprechen daher von einem „Dammbruch“, der die Bemühungen um einen Konsens bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager belaste.

Das Bundesumweltministerium dagegen verweist darauf, die neue Bestimmung setze nur eine EU-Richtlinie um. Diese war bereits im Juli 2011 beschlossen worden. Sie sieht vor, dass Atommüll zur Endlagerung innerhalb der EU, aber auch in Drittstaaten nach strikten Kriterien exportiert werden darf. Allerdings schreibt die EU-Verordnung vor, grundsätzlich sollten die radioaktiven Brennelemente in ihrem Ursprungsland gelagert werden. Dieser Passus fehlt im entscheidenden Paragrafen des neuen Atomgesetzentwurfs, der der taz vorliegt. BPO

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