STIMMUNGSAUFHELLER: EXPLOSION AM SACK

O nein! Gerade hatten wir uns entschlossen, den Kollegen, die aufs Klo gehen, scherzhaft Silvesterböller hinterherzuschmeißen, da kommt die traurige Nachricht, dass das verboten ist und zu fristlosen Kündigungen führen kann. Das hat jedenfalls das Arbeitsgericht Krefeld in einem Urteil entschieden, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin am Donnerstag hinwies. Das Gericht hatte die Kündigungsschutzklage eines Gerüstbauers zurückgewiesen, der sich im vergangenen Sommer einen saukomischen Scherz geleistet hatte: Nachdem ein Arbeitskollege an einer Baustelle das Dixi-Klo aufgesucht hatte, brachte der Gerüstbauer dort einen Böller zur Explosion. Der Arbeitskollege zog sich Verbrennungen am Oberschenkel, im Genitalbereich und an der Leiste zu. Danach war er drei Wochen arbeitsunfähig. Auch das Argument des fristlos gekündigten Böllerschmeißers, Scherze – auch mit Silvesterknallern – seien als „Stimmungsaufheller“ unter den Kollegen üblich gewesen, ließ das Gericht nicht gelten. Dabei hätten wir hier so gerne mal die Stimmung ein bisschen aufgehellt …